Rechtsprechung
| RG, 15.04.1880 - 808/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1880,639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 1, 366
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 23.03.1981 - 1 Ss 359/81 Das war bereits in der Rechtsprechung zum früheren Abs. 4 des § 243, dem Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift in der jetzt geltenden Verfassung entspricht, in der Rechtsprechung anerkannt (RGSt. 1, 366; BayObLGSt 1949 bis 1951, 49).
Daß ein Zeuge während der Vernehmung des Angeklagten (und eventuell anderer Zeugen) im Zuhörerraum der Verhandlung beigewohnt hat, berechtigt das Gericht nicht einmal, einen Beweisantrag auf Vernehmung dieses Zeugen abzulehnen (RGSt 1, 366; KG VRS 38, 56; vgl. auch RGSt 54, 297).
- BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Verbrechenscharaker einer wahlweise mit Zuchthaus oder Gefängnis bedrohte …
Das Reichsgericht hat die Vorschrift des § 58: "die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später abzuhörenden Zeugen zu vernehmen" in ständiger Rechtsprechung als eine blosse Ordnungsvorschrift angesehen, deren Befolgung nach Lage des Falles unterlassen werden darf und deren Nichtbefolgung daher niemals eine Gesetzesverletzung im Sinne des § 337 StPO enthält (RGRsprSt 3, 295; RGSt 1, 366, 367; 40, 157, 158; 54, 297, 298). - BGH, 27.11.1959 - 4 StR 498/58
§ 58 Strafprozessordnung (StPO) als Ordnungsvorschrift - Beeinflussung der …
Die Strafkammer mußte vielmehr lediglich im Rahmen des ihr nach § 261 StPO obliegenden richterlichen Ermessens darüber entscheiden, ob und inwieweit die Glaubwürdigkeit des Zeugen S... durch seine vorübergehende Anwesenheit bei der Besichtigung der Zellen beeinträchtigt worden ist (RGSt 1, 366; 2, 53, 54; OGHE 2, 19, 21). - BGH, 24.11.1953 - 1 StR 563/53
Rechtsmittel
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.