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Rechtsprechung
   RG, 24.06.1884 - 1407/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1884,323
RG, 24.06.1884 - 1407/85 (https://dejure.org/1884,323)
RG, Entscheidung vom 24.06.1884 - 1407/85 (https://dejure.org/1884,323)
RG, Entscheidung vom 24. Juni 1884 - 1407/85 (https://dejure.org/1884,323)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 11, 1
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.02.1955 - 2 StR 454/54

    Rechtsmittel

    Sie hätte erwägen müssen, dass bei verschiedenen strafbaren Handlungen, die von dem Angeklagten und dem Zeugen oder doch unter dessen Mitwirkung begangen worden sind, diese Taten trotz ihres selbständigen Charakters in innerem Zusammenhang miteinander stehen können derart, dass die Voraussetzungen der Nichtvereidigung des Zeugen nach § 60 Nr. 3 StPO in vollem Umfange zu bejahen sind (RGSt 11, 1; 49, 359; BGH NJW 1952, 1103 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 324/52]).
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 327/54

    Rechtsmittel

    Dass die Zeugen der Teilnahme an jedem Falle, zu dem sie aussagten, verdächtig sind, ist nicht notwendig; denn die einzelnen Straftaten stehen zueinander in einem "inneren, sachlichen Zusammenhang" (RGSt 11, 1; 49, 358).
  • BGH, 09.10.1952 - 3 StR 644/51

    Rechtsmittel

    Ist kein Zusammenhang solcher Art vorhanden, sondern nur der äusserliche Zusammenhang, den das gleichzeitige Verfahren mit sich bringt, so ist der Zeuge zu den Bekundungen zu vereidigen, die er zu den Taten gemacht hat, auf die sich der Verdacht der Beteiligung nicht bezieht (RGSt 11, 1; Rspr RGSt 7, 98; RGSt 49, 358 und 77, 203).
  • BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56

    Rechtsmittel

    Es braucht hier nicht erörtert zu werden, unter welchen Voraussetzungen ein Zeuge grundsätzlich auf bestimmte Teile seiner Aussage vereidigt werden kann oder muß, obwohl er in anderen Anklagepunkten, zu denen er ebenfalls vernommen worden ist, der Teilnahme verdächtig ist (vgl RsprRGSt 7, 98; RGSt 11, 1; 49, 358; RG HRR 1937, 359; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19 und zwei Urteile des Senats vom 30.10.1952 bei Dallinger MDR 1953, 21, zu §§ 59 ff StPO).
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