Rechtsprechung
| RG, 08.02.1887 - 91/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 15, 261
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.11.1965 - 1 StR 257/65
Verurteilung wegen Doppelehe - Revision wegen fehlender Prüfung von …
Diese Einzelbestimmung ist aus einem früheren Strafgesetz übernommen worden, das die Doppelehe nicht, wie heute allgemein angenommen wird, als Zustands-, sondern als Dauerstraftat ansah (RGSt 15, 261; BGH Urteil vom 9. Dezember 1959 - 2 StR 535/59). - BGH, 09.12.1959 - 2 StR 535/59
Rechtsmittel
Diese Ausnahmebestimmung ist aber, worauf schon das Reichsgericht hingewiesen hat, nur deshalb in den § 171 StGB aufgenommen worden, weil der Gesetzgeber irrtümlich die Doppelehe als Dauerverbrechen angesehen hat (RGSt 15, 261).
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