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Rechtsprechung
   RG, 22.11.1888 - 1827/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1888,245
RG, 22.11.1888 - 1827/88 (https://dejure.org/1888,245)
RG, Entscheidung vom 22.11.1888 - 1827/88 (https://dejure.org/1888,245)
RG, Entscheidung vom 22. November 1888 - 1827/88 (https://dejure.org/1888,245)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 19, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52

    Vergütung eines Vormunds oder eines Pflegers als Vergütung im Sinne des § 352 …

    Der Zahlende muss von der irrigen Auffassung ausgehen, der geforderte Betrag werde als Gebühr oder Vergütung in dieser Höhe geschuldet, der Fordernde habe nach irgendwelchen gesetzlichen Vorschriften einen rechtlichen Anspruch darauf (vgl. RGSt 18, 219; 19, 30).
  • BGH, 26.01.1956 - 3 StR 398/55

    Rechtsmittel

    Der Tatbestand des § 352 StGB entfällt in diesem Zusammenhang, weil der Angeklagte keinen ihm unmittelbar gegen S. zustehenden Gebührenanspruch, vielmehr einen Kostenerstattungsanspruch seines Auftraggebers geltend gemacht hat (RGSt 19, 30).
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