Rechtsprechung
| RG, 07.10.1890 - 2735/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 21, 64
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53
Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis …
Die ("konkrete") Tat selbst muß vielmehr durch bestimmte Tatumstände so genau gekennzeichnet werden, daß keine Unklarheit darüber möglich ist, welche Handlungen dem Angeklagten zur Last gelegt werden (vgl RGSt 21, 64 [65]; RG HRR 1936, 1400).Wegen der Mängel der Anklageschrift vom 28. August 1952 und des Eröffnungsbeschlusses vom 1. Oktober 1952 ist das Verfahren jedoch nicht einzustellen; denn die Angeklagten konnten hier wenigstens aus dem "Ermittlungsergebnis" der Anklageschrift vom 28.8.1952 ausreichend entnehmen, welche bestimmten Taten ihnen vorgeworfen wurden (vgl RGSt 21, 64 [65]).
- BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Die Anklageschrift darf im Notfalle zur Ergänzung eines fehlerhaften Eröffnungsbeschlusses herangezogen werden (vgl RGSt 21, 64 [65]). - BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.11.1955 - 3 StR 245/55
Rechtsmittel
Vielmehr muß die begangene Tat selbst durch bestimmte Lebensumstände so genau gekennzeichnet werden, daß keine Unklarheit möglich ist (RGSt 21, 64; RG HRR 1936 Nr. 1400; BGHSt 5, 226 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53] [227]).Auf diesem Mangel des Eröffnungsbeschlusses kann das Urteil aber nicht beruhen, weil der Beschluß aus dem Inhalt der dem Angeklagten zugestellten Anklageschrift ergänzt werden kann (vgl RGSt 21, 64 [65]; 24, 64 [66]; 68, 105 [106]).
- BGH, 30.01.1959 - 4 StR 462/58
Rechtsmittel
Die Rüge, daß die Vorschrift des § 207 StPO verletzt sei, weil der Eröffnungsbeschluß (HA Bd. II Bl. 28) nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche (RGSt 21, 64; BGHSt 5, 225 Nr. 2; 10, 137), greift nicht durch; denn der Angeklagte konnte aus dem Ermittlungsergebnis der Anklageschrift ausreichend entnehmen, welche Tat ihm vorgeworfen wurde. - BGH, 16.01.1958 - 4 StR 601/57
Rechtsmittel
Zur Ergänzung eines fehlerhaften Eröffnungsbeschlusses darf jedoch die Anklageschrift herangezogen werden (RGSt 21, 64, 65; BGHSt 10, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]). - BGH, 29.03.1955 - 5 StR 619/54
Rechtsmittel
Die Anklageschrift darf im Notfälle zur Ergänzung eines fehlerhaften Eröffnungsbeschlusses herangezogen werden (vgl RGSt 21, 64 [65]). - BGH, 23.02.1955 - 1 StR 606/54
Rechtsmittel
Denn auf einer etwaigen Unterlassung kann in diesem Fall das Urteil nicht beruhen Eine Versäumung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses führt zur Aufhebung des Urteils nur dann, wenn der Verstoss eine Beschränkung der Verteidigung zur Folge gehabt hat (RG Goltd Arch 46, 216; Löwe-Rosenberg Anm. 5 b zu § 337 StPO; vgl auch zum unvollständigen Eröffnungsbeschluss RGSt 21, 64, 66; BGH 5, 225, 227).
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