Rechtsprechung
| RG, 30.09.1890 - 2281/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 21, 78
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …
So wurde Tatidentität bejaht, wenn sich herausstellte, daß der Angeklagte zwar nicht das ihm zunächst angelastete Verbrechen begangen, sich aber der unterlassenen Anzeigeerstattung (§ 138 StGB) schuldig gemacht hatte (RGSt 14, 78 f; 21, 78, 82 f; 28, 12 ff; 53, 169 f; BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55). - BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
Rechtmäßigkeit der Annahme einer Tatidentität zwischen einem Mord und einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053;… ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60;… Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13). - BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53
Rechtsmittel
Ein Verbrechen und dessen Nichtanzeige bilden auch im Sinne der Rechtshängigkeit und Rechtskraft (§ 264 StPO) denselben geschichtlichen Vorgang und dieselbe Tat (RGSt 14, 78; 21, 78).
- OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82
Tatbegriff des § 264 StPO beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Es ist wiederholt entschieden worden, daß zwischen zwei Vorwürfen, die sich auf denselben Lebenssachverhalt beziehen und infolge eines untrennbaren gedanklichen Zusammenhangs so miteinander verknüpft sind, daß sie sich wechselseitig ausschließen, Tatidentität i.S.v. § 264 StPO zu bejahen ist (…vgl. OLG Köln GA 1968, 24; OLG Gelle NJW 1968, 2390 und NJW 1979, 228; OLG Düsseldorf JMBl.NW 1979, 178; im Ergebnis wohl auch RGSt 15, 133 (137) und RGSt 21, 78 ff; Senatsbeschluß vom 7. Februar 198o - 6 Ss 2379/79 = NJW 1981, 237). - BGH, 02.02.1971 - 1 StR 472/70
Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Verletzung des Verfahrensrechts …
Der veränderte strafrechtliche Vorwurf fußt auf demselben geschichtlichen Vorgang, der die Grundlage der Anklage bildete, denn die Teilnahme an einem Verbrechen und die Nichtanzeige dieses Verbrechens sind "eine" Tat im Sinne des § 264 StPO (BGH, Urteil vom 13. September 1955 - 5 StR 305/55; vgl. auch RGSt 21, 78, 82). - BGH, 12.07.1955 - 5 StR 130/55
Rechtsmittel
Daß er über ihn hinausgehen muß, ergibt sich schön daraus, daß es sich in § 73 StGB immer um eine strafbare Handlung handeln muß, während die Tat des § 264 StPO auch eine nicht strafbare Handlung umfaßt, da ja auch bei einem Freispruch eine Tat abgeurteilt wird (vgl die in RGSt 44, 116 [118]; 56, 324; 21, 78 [82] abgeurteilten Fälle). - BGH, 08.07.1954 - 4 StR 441/53
Rechtsmittel
Dazu gehört auch eine Mitwirkung durch schuldhaftes Unterlassen anstatt des bei Eröffnung des Hauptverfahrens vorausgesetzten strafbaren Tuns (vgl. RGSt 21, 78, 82 f).
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