Rechtsprechung
| RG, 06.07.1891 - 1299/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 22, 208
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 156/17
Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche einer GmbH aus angeblich unrichtiger …
Rn. 12 Das Berufungsgericht wird weiter zu berücksichtigen haben, dass eine Haftung des Beklagten wegen Beihilfe zur Vollstreckungsvereitelung (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 288, 27 StGB) voraussetzt, dass der Haupttäter den Straftatbestand des § 288 StGB vorsätzlich und rechtswidrig verwirklicht hat, d.h. bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseite geschafft hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. November 1990 - VI ZR 39/90, VersR 1991, 674; BGH, Urteil vom 10. Februar 1953 - 1 StR 638/52, NJW 1953, 1152, 1153; RGSt 22, 208, 210;… Schönemann in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 288 Rn. 20).
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