Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   RG, 25.09.1893 - 2597/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1893,286
RG, 25.09.1893 - 2597/93 (https://dejure.org/1893,286)
RG, Entscheidung vom 25.09.1893 - 2597/93 (https://dejure.org/1893,286)
RG, Entscheidung vom 25. September 1893 - 2597/93 (https://dejure.org/1893,286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1893,286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGSt 24, 250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …

    Das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. RGSt 24, 250; Recht 1926, 1743; JW 1928, 2718 und 1935, 1636) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für unzulässig erklärt, wenn die Revisionsbegründungsfrist gewahrt ist und nur einzelne Angriffe gegen die angefochtene Entscheidung nachgeholt werden sollen.

    Zur Begründung hat es in RGSt 24, 250 dargelegt, dass § 44 StPO wesentlich abweichend von den Normen der §§ 208 ff (jetzt 230 ff) ZPO nicht von der Versäumung einzelner Prozesshandlungen spreche, sondern lediglich "Versäumung einer Frist" als Restitutionsvoraussetzung anführe.

    Für die Abwägung der beiden Interessen ist es von Bedeutung, dass ein berechtigtes Empfinden des Angeklagten, durch einen Verfahrensfehler beschwert zu sein, seine Grundlage in den tatsächlichen von ihm miterlebten Vorgängen der Hauptverhandlung und nicht in der Fassung des Sitzungsprotokolls hat (RGSt 24, 250, 251; 1 D 657/37 v. 13.5.38).

  • BayObLG, 19.09.1973 - RReg. 4 St 111/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Wechsel des Pflichtverteidigers

    Allerdings hat bereits das Reichsgericht entschieden, daß gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung einzelner Verfahrensrügen keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könne (RGSt 24, 250); der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung grundsätzlich für die Fälle angeschlossen, in denen sowohl der Angeklagte als auch sein Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend waren (BGHSt 1, 44, 46; 14, 330, 332; NJW 1951, 572 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 116/51]; ebenso OLG Oldenburg NJW 1968, 64;… zu dieser Rechtsprechung kritisch Dünnebier in Löwe-Rosenberg StPO 22. Aufl. Anm. I 4 zu § 44;… Sarstedt Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 85 Anm. 24; Kohlhaas NJW 1955, 742 und in LM Anm. zu Nr. 3 zu § 44 StPO; Pentz NJW 1962, 1236; ferner abweichend OLG Köln NJW 1952, 558; OLG Frankfurt NJW 1963, 1792; OLG Braunschweig NJW 1963, 2038;… OLG Celle GA 1968, 153, OLG Bremen MDR 1968, 602;… vgl. auch Müller-Sax StPO 6. Aufl. Anm. 1 d und Kleinknecht StPO 30. Aufl. Anm. 3, je zu § 44).

    Das Reichsgericht hat in der erwähnten Entscheidung (RGSt 24, 250, 251) als einen der wesentlichen Gründe für die Ablehnung einer Wiedereinsetzung zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen den Umstand angesehen, daß es auf den willkürlichen Entschließungen der damaligen Angeklagten beruhte, daß sie die Person des Verteidigers während des Laufes der Notfristen gewechselt und dadurch bewirkt haben, daß statt des ursprünglichen Verteidigers, der ihnen in der Hauptverhandlung zur Seite gestanden, die Vorgänge in dieser Hauptverhandlung miterlebt hatte und in der Lage war, die Akten rechtzeitig einzusehen, der jetzige mit dem bisherigen Verlauf der Sache völlig "unbekannte" Verteidiger mit der Rechtfertigung des Rechtsmittels beauftragt wurde.

  • BVerwG, 24.07.1974 - II WDB 2.74

    Rechtsmittel

    Das frühere Reichsgericht hat die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Revisionsrügen in Fällen, in denen das Rechtsmittel der Revision rechtzeitig eingelegt worden war und auch die Revisionsanträge rechtzeitig angebracht worden waren, mit der Begründung abgelehnt, daß § 44 StPO nicht von der Versäumung einzelner "Prozeßhandlungen" spreche, sondern lediglich "Versäumung einer Frist" als Restitutionsvoraussetzung anführe (vgl. RGSt 24, 250; RG JW 1928, 2718; 1935, 1636).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 90/76

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Ausführung …

    In diesem Fall ist nach ständiger Rechtsprechung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unzulässig (RGSt 24, 250; BGHSt 1, 44).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht