Rechtsprechung
| RG, 17.10.1893 - 2572/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 24, 328
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …
Vielmehr ist zumindest eine auf eine gewisse Dauer angelegte Förderungshandlung erforderlich (s. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 121 f.;… vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Mitgliedschaft 5 Rn. 24;… vom 4. September 2024 - AK 71/24, juris Rn. 43; vgl. bereits für die Geheimbündelei gemäß §§ 128, 129 RStGB RG, Urteil vom 17. Oktober 1893 - Rev. 2572/93, RGSt 24, 328, 330). - BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79
Fortsetzung der Hauptverhandlung - Unterbrechung - Ausschluß der Öffentlichkeit - …
Zu der Annahme, die Auslegung des insoweit gleich lautenden § 129 StGB (in der vor dem 1. StÄG geltenden Fassung) hätte eine andere sein können, besteht um so weniger Veranlassung, als auch das Reichsgericht die §§ 128 und 129 StGB in der Frage strafbarer Teilnahme stets in gleichem Sinne ausgelegt hatte (vgl. RGSt 6, 215; RGRspr 8, 363; 9, 464; RGSt 24, 328). - BGH, 22.10.1979 - StB 52/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79
Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche …
Die Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 24, 328, 330), auf die sich die spätere Rechtsprechung für ein Erfordernis fortdauernden Tätigwerdens für die Vereinigung regelmäßig beruft, hatte eine bloße auftragslose Verteilung von Druckschriften einer Vereinigung nach § 129 StGB a.F. in vereinzelten Fällen zum Gegenstand.Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 23. Februar 1931 zu § 128 StGB a.F. und zu § 4 des Gesetzes vom 22. März 1921 (JW 1931, 3667) ließ die bloße Teilnahme an einem Demonstrationszug der Vereinigung nicht genügen; während der zu der Entscheidung gebildete Leitsatz sowie eine Wendung in dem Urteil (unter Berufung auf RGSt 24, 328) auf ein fortdauerndes Tätigwerden für die Zwecke der Verbindung abheben, läßt die Entscheidung (…a.a.O. S. 3668) doch erkennen, daß es für die Annahme einer Beteiligung als Mitglied genügen soll, wenn sich jemand einmal an einer solchen Veranstaltung mit dem Willen beteiligt, hinfort auch sonst für die Zwecke der Verbindung tätig zu werden.
- BGH, 18.02.1964 - 3 StR 54/63
Strafbarkeit eines Bürgers der Bundesrepublik bei Reisen in die Sowjetische …
Das Mitglied einer Geheimverbindung macht sich aber erst dann nach § 128 StGB strafbar, wenn es an der Verbindung "teilnimmt", d.h. in fortdauernder Weise für sie tätig wird (RGSt 24, 328; JW 1931, 3667), oder doch werden wollte (3 StR 38/63 vom 2. Oktober 1963 und 3 StR 57/63 vom 14. Januar 1964). - BGH, 16.02.1965 - 3 StR 59/64
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in staatsgefährdender …
Beihilfe zu Gunsten einer Verbindung ist allerdings nicht strafbar (so schon RGSt 24, 328, 331). - BGH, 24.06.1964 - 3 StR 21/64
Förderung der verbotenen KPD durch Verteilung der Zeitung "Freies Volk"
Als Mitglied nimmt an einer Geheimverbindung teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und außerdem für deren Zwecke in fortdauernder Weise tätig wird (RGSt 24, 328; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 300 und ständige Rechtsprechung). - BGH, 02.10.1963 - 3 StR 38/63
Fortdauernde Teilnahme als Mitglied an einer Geheimverbindung
Als Mitglied an einer Geheimverbindung nimmt teil, wer seinen Willen der Verbindung unterordnet und ausserdem für deren Zwecke in fortdauernder Weise tätig wird (RGSt 24, 328; BGH NJW 1960, 1772 Nr. 19; BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] und ständige Rechtsprechung). - BGH, 26.06.1957 - 3 StR 21/57
Voraussetzung einer Verurteilung als Hintermann nach § 90a Strafgesetzbuch (StGB) …
Zu Unrecht beruft sich die Revision zur Begründung ihrer Meinung, dass Beihilfe zur Geheimbündelei nicht möglich sei, auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 24, 328.
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