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Rechtsprechung
   RG, 02.11.1893 - 2581/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1893,255
RG, 02.11.1893 - 2581/93 (https://dejure.org/1893,255)
RG, Entscheidung vom 02.11.1893 - 2581/93 (https://dejure.org/1893,255)
RG, Entscheidung vom 02. November 1893 - 2581/93 (https://dejure.org/1893,255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 24, 372
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    Die Frage, ob auch ein nicht durch Menschenkraft beweglicher Gegenstand, gegen den ein menschlicher Körper gestoßen oder geworfen wird, als gefährliches Werkzeug angesehen werden kann, ist seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 24, 372 in der veröffentlichten Rechtsprechung, soweit feststellbar, nicht mehr behandelt worden.

    Die Beispiele aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes, die das Reichsgericht in RGSt 24, 372 angeführt hat, zeigen, daß auch die Gesetzgeber unter Werkzeugen nur solche Gegenstände verstanden haben, die durch, menschliche Einwirkung irgendwie gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden können.

  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 223 a StGB nur solche Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden; unbewegbare Gegenstände wie etwa eine Wand oder ein Fußboden, gegen die ein menschlicher Körper gestoßen oder geworfen wird, sind dagegen keine Werkzeuge in diesem Sinne (BGHSt 22, 235; BGH MDR 1979, 987; vgl. auch RGSt 24, 372).
  • BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12

    Schwere räuberische Erpressung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Erfordernis …

    Daran fehlt es - trotz eher vager Beschreibung im angefochtenen Urteil - ersichtlich bei dem hier in Frage stehenden Gerät, das nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe groß genug war, um einen Menschen aufnehmen zu können, und das seine Gefährlichkeit nicht aus einer Bewegung gegen den Menschen oder eines Menschen gegen das Gerät (vgl. hierzu RGSt 24, 372, 373), sondern aus einem Verarbeitungsvorgang gewinnt (…vgl. auch RG aaO S. 375).
  • BGH, 29.07.2025 - 4 StR 280/25

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Tatentschluss: …

    Da es für den Tatbestand ohne Bedeutung ist, ob das Werkzeug gegen den Menschen oder der Mensch gegen das Werkzeug bewegt wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 1968 - 4 StR 320/68, BGHSt 22, 235, 236; RGSt 24, 372, 373;… LK-StGB/Grünewald, 13. Aufl., § 224 Rn. 21;… LPK-StGB/Kindhäuser/Hilgendorf, 10. Aufl., § 224 Rn. 10;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 224 Rn. 12;… Heger in Lackner/Kühl, StGB, 31. Aufl., § 224 Rn. 4), kann eine (versuchte) gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch dann vorliegen, wenn der Täter das Opfer gezielt vor ein herannahendes Fahrzeug stößt (…vgl. Engländer in Matt/Renzikowski, StGB, 2. Aufl., § 224 Rn. 10).
  • BGH, 12.07.1979 - 1 StR 349/79

    Begriff des "gefährlichen Werkzeugs" bei einer gefährlichen Körperverletzung

    Die Strafkammer hat hier außer acht gelassen, daß, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht entschieden hat (RGSt 24, 372, 374; BGHSt 22, 235 f), unbewegbare Gegenstände überhaupt nicht zu den von § 223 a StGB erfaßten Tatmitteln gehören.
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