Rechtsprechung
| RG, 13.02.1894 - 4648/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 25, 115
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 09.04.1981 - RReg. 5 St 53/81 Beim Vermieterpfandrecht hat aber die reichsgerichtliche Rechtsprechung das Bestehen eines tatsächlichen Herrschafts- und Gewaltverhältnisses - wenn auch nicht immer mit einheitlicher Begründung - stets anerkannt (RGSt 25, 115 [116]; 35, 150 [151]; 37, 118 [126/127]; 38, 174 [175]).
Nach der Auffassung des Senats besteht das tatsächliche Herrschafts- und Gewaltverhältnis des Vermieters über die in sein Grundstück bzw. in die Räume seines Gebäudes eingebrachten Sachen des Mieters vor allem darin, daß er die auf sein Selbsthilferecht (§ 561 BGB) gegründete Möglichkeit hat, die Entfernung dieser Sachen, soweit sie seinem Pfandrecht unterliegen, zu verhindern und sie selbst in Besitz zu nehmen (so auch RGSt 25, 115 [116]).
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