Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561) |
| Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561) |
(1) 1Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. 2Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
ermächtigung § 558dQualifizierter Mietspiegel § 558eMietdatenbank § 559Mieterhöhung nach Modernisierungs-
maßnahmen § 559aAnrechnung von Drittmitteln § 559bGeltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung § 559cVereinfachtes Verfahren § 559dPflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung § 559eMieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage § 559fMieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Wärmepumpe § 560Veränderungen von Betriebskosten § 561Sonderkündigungs-
recht des Mieters nach Mieterhöhung
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Rechtsprechung zu § 561 BGB
45 Entscheidungen zu § 561 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 280/12
Zu den Auswirkungen einer zu einem späteren als dem in § 558b BGB bestimmten ...
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2023 - 5 B 29.19
Zweckentfremdungsverbot in Berlin; Abrissgenehmigung; zuverlässige Erstellung von ...
- OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22
Zustimmung zu einer Erhöhung des Entgelts aus einem Wohn- und Betreuungsvertrag ...
- AG Hanau, 22.02.2019 - 32 C 167/18
Zurückweisung des Mieterhöhungsverlangens
- ArbG Berlin, 12.08.2016 - 28 Ca 6951/16
Vergütungsrückstände - Abgeltung Erholungsurlaub
- BGH, 22.10.2024 - VIII ZR 249/23
Wohnraummiete: Wirksamkeit der Mieterhöhung für eine Wohnung mit Stellplatz
Zum selben Verfahren:
- LG München I, 11.10.2023 - 14 S 7789/23
Mischmietverhältnisse, Zustimmung zur Mieterhöhung, Mieterhöhungsverlangen, ...
- LG München I, 11.10.2023 - 14 S 7789/23
- BGH, 27.09.2023 - VIII ZR 88/22
Untervermietung bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung
- BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des VerfGH ...
Querverweise
Auf § 561 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse