Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a) |
| Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561) |
| Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561) |
Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19.06.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
ermächtigung § 558dQualifizierter Mietspiegel § 558eMietdatenbank § 559Mieterhöhung nach Modernisierungs-
maßnahmen § 559aAnrechnung von Drittmitteln § 559bGeltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung § 559cVereinfachtes Verfahren § 559dPflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung § 559eMieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage § 559fMieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Wärmepumpe § 560Veränderungen von Betriebskosten § 561Sonderkündigungs-
recht des Mieters nach Mieterhöhung
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Rechtsprechung zu § 558e BGB
34 Entscheidungen zu § 558e BGB in unserer Datenbank:
- BFH, 22.02.2021 - IX R 7/20
Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S. des § 21 Abs. 2 EStG - Vorrang des ...
- AG München, 22.03.2018 - 472 C 23258/17
Mietpreischeck
- FG Münster, 10.08.2023 - 3 K 398/20
Anzuwendende Bewertungsverfahren bei der Bedarfsbewertung eines gemischt ...
- LSG Schleswig-Holstein, 23.09.2022 - L 3 AS 157/19
Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Träger der ...
- BGH, 05.07.2018 - VII ZB 40/17
Zwangsvollstreckungsverfahren: Bemessung des unpfändbaren notwendigen Unterhalts ...
- BFH, 05.12.2019 - II R 41/16
Ansatz der üblichen Miete als Rohertrag anstelle des vertraglich vereinbarten ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 3 K 3002/15
Bedarfsbewertung eines Mietwohngrundstücks für Zwecke der Erbschaftsteuer im ...
- FG Berlin-Brandenburg, 19.10.2016 - 3 K 3002/15
- AG Mannheim, 09.05.2008 - 10 C 404/07
Wohnraummiete: Umlage von Erbpachtzinsen
- AG Schleswig, 05.11.2019 - 21 C 76/19
Zustimmung zur Mieterhöhung: Verweis auf Internetportale als Begründungsmittel ...
- VerfGH Bayern, 19.10.2010 - 20-VI-10
Verletzung des Willkürverbots in einer Zwangsvollstreckungssache
Querverweise
Auf § 558e BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Allgemeine Vorschriften
- § 549 (Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)
- Die Miete
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Allgemeine Vorschriften
- § 569 (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund)
- Mietverhältnisse über andere Sachen und digitale Produkte
- § 578 (Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume)