Rechtsprechung
BGH, 05.07.2018 - VII ZB 40/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 850d ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2, § 575 ZPO, § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, § 558d BGB, § 558c BGB, § 558e BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Entsprechen des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des SGB XII; Ermitteln der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der örtlichen ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Bemessung des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners im Sinne des § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO; keine Anwendung des sozialrechtlichen Kopfteilprinzips bei der Bestimmmung, in welcher Höhe Aufwendungen für die Unterkunft angemessen sind
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Entsprechung von notwendigem Unterhalt i. S. d. § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO und dem notwendigen Lebensunterhalt i. S. d. SGB XII
- rewis.io
Zwangsvollstreckungsverfahren: Bemessung des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners; Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft; Ermittlung des Wohnbedarfs bei Zusammenleben mit anderen Personen in einer Wohnung; Anwendbarkeit des sozialrechtlichen ...
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entsprechen des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des SGB XII ; Ermitteln der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der örtlichen ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bemessung des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Sozialrechtliches Kopfteilprinzip im formalisierten Zwangsvollstreckungsverfahren nicht anzuwenden
- famrz.de (Kurzinformation)
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung i. R. der Unterhaltsvollstreckung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung des angemessenen Bedarfs des Schuldners für Unterkunft und Heizung
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)
Unpfändbarer notwendigen Unterhalt des Schuldners bei Pfändung durch Unterhaltsgläubiger
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Tatsächliche Unterkunftskosten im Rahmen des unpfändbaren notwenigen Unterhalts (IVR 2019, 39)
Verfahrensgang
- AG Eckernförde, 24.01.2017 - 10 M 1255/16
- LG Kiel, 28.04.2017 - 13 T 13/17
- BGH, 05.07.2018 - VII ZB 40/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1272
- MDR 2018, 1212
- MDR 2018, 1358
- NZM 2018, 784
- FamRZ 2018, 1687
- WM 2018, 1655
- Rpfleger 2019, 44
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.01.2020 - VII ZB 5/19
Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II-Leistungen bei einer erweiterten …
a) Zutreffend geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass bei der nach § 850d ZPO erfolgten Pfändung von Arbeitseinkommen der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners im Sinne von § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO grundsätzlich dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des 3. und 11. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch entspricht (BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VII ZB 12/10 Rn. 11 m.w.N., BGHZ 195, 224; Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17 Rn. 9, NJW-RR 2018, 1272). - BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18
Anwendung des § 133 InsO auf Unterhaltszahlungen; …
Dem Schuldner ist (neben gewissen Teilen seiner Nebeneinkünfte nach § 850a ZPO) lediglich so viel zu belassen, als er für seinen notwendigen Unterhalt und zur Erfüllung seiner laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber den dem vollstreckenden Gläubiger vorgehenden Berechtigten oder zur gleichmäßigen Befriedigung der dem Gläubiger gleichstehenden Berechtigten bedarf (§ 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. zum unpfändbaren notwendigen Unterhalt des Schuldners BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17, ZInsO 2018, 2015 Rn. 9 mwN; für die Vollstreckung von Unterhaltsrückständen vgl. allerdings § 850d Abs. 1 Satz 4 ZPO).