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Rechtsprechung
   RG, 18.04.1894 - 4435/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1894,40
RG, 18.04.1894 - 4435/93 (https://dejure.org/1894,40)
RG, Entscheidung vom 18.04.1894 - 4435/93 (https://dejure.org/1894,40)
RG, Entscheidung vom 18. April 1894 - 4435/93 (https://dejure.org/1894,40)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 25, 297
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
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  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
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  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und …

    Aus der Einsatzstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Zuchthaus und der, gemäß § 21 StGB umzuwandelnden Einzelstrafe (nicht: "Einsatzstrafe", wie es S. 136 UA heißt; vgl. § 74 Abs. 3 StGB und RGSt 25, 297, 300), war die Gesamtstrafe zu bilden.
  • BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55

    Rechtsmittel

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß bei der Einbeziehung einer durch früheres Urteil bereits erkannten Gesamtstrafe nach § 79 StGB die neue Gesamtstrafe aus allen - sowohl den früheren wie den jetzt neu verwirkten - Einzelstrafen zu bilden ist (RGSt 25, 297; 44, 302).
  • BGH, 09.10.1956 - 1 StR 152/56

    Rechtsmittel

    Eine derartige Strafbemessung widerspricht dem Grundsatz, daß die Einzelstrafen nicht bloße Rechnungsgrößen für die Bildung der Gesamtstrafe, sondern echte Strafen sind (BGH NJW 1951, 610 Nr. 18) und daß daher jede Einzelstrafe unter Berücksichtigung des besonderen Unrechtsgehalts der abgeurteilten Tat und der in ihr zutage getretenen Schuld des Täters so gefunden werden muß, als werde die Einzeltat allein abgeurteilt (RGSt 25, 297, 308).
  • BGH, 09.10.1963 - 2 StR 303/63

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen Unterbleiben der Bildung einer neuen …

    Die Gesamtstrafe besteht ihrem Wesen nach gerade nicht in einer Häufung verwirkter Einzelstrafen, sondern ist eine einzige und einheitliche Strafe; dabei haben die in ihr zusammengefaßten Einzelstrafen jedenfalls im Hinblick auf die Vollstreckung ihre Bedeutung verloren (vgl. RGSt 25, 297, 307; 74, 387).
  • BGH, 06.11.1956 - 1 StR 215/56

    Rechtsmittel

    Diese gleichmäßige Strafbemessung in den beiden Fallgruppen, innerhalb deren die einzelnen Straftaten keineswegs durchweg gleich schwer, insbesondere teils zur Vollendung, teils nur zum Versuch gediehen sind, widerspricht dem Grundsatz, daß die Einzelstrafen nicht bloße Rechnungsgrößen für die Bildung der Gesamtstrafe, sondern echte Strafen sind (BGH NJW 1951, 610 Nr. 18) und daß daher jede Einzelstrafe unter Berücksichtigung des besonderen Unrechtsgehalts der abgeurteilten Tat und der in ihr zutage getretenen Schuld des Täters so gefunden werden muß, als werde die Einzeltat allein abgeurteilt (RGSt 25, 297, 308; Urteil des erkennenden Senats 1 StR 152/56 vom 9. Oktober 1956).
  • BGH, 28.01.1954 - 3 StR 741/53

    Rechtsmittel

    Zu beachten wird ferner sein daß das Übel des Freiheitsentzugs mit seiner Dauer an Schärfe zunimmt (RGSt 25, 297 [307]).
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