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| RG, 13.11.1894 - 3679/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 26, 202
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65
Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer …
Soweit sie etwa darauf hinauslaufen sollte, daß die Richter über den Hergang der Beratung und die Gründe ihrer Beweiswürdigung aussagen sollten, wäre ein solches Begehren mit Rücksicht auf das Beratungsgeheimnis (§ 43 DRiG) nicht zulässig (RGSt 26, 202, 204; 6, 27, 218). - BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06
Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder …
- OLG Hamm, 26.04.2021 - 1 Ws 135/21
Amtsenthebung eines Schöffen Verletzung des Beratungsgeheimnisses durch …
Rn. 34 Das Bundesverwaltungsgericht (so BVerwG…, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 20 F 9/06 -, BVerwGE 128, 135-140, Rn. 5) hat insoweit folgendes ausgeführt "Das Beratungsgeheimnis ist nach der deutschen Rechtstradition Bestandteil der richterlichen Unabhängigkeit (RGSt 26, 202, ;… Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, § 193 Rn. 4;… Silberkuhl, in: GKöD § 43 DRiG Rn. 3).
- BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74
Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Entgegen dem Schrifttum (vgl. u.a. Beling JV 1926, 2579; Mannheim JW 1929, 1062;… Gollwitzer a.a.O. § 263 Anm. 7) hat das Reichsgericht stets eine derartige Rüge als unzulässig angesehen, wenn sie eine Beweiserhebung über die Vorgänge bei der Beratung und Abstimmung durch Befragung der Richter erforderlich gemacht hätte (u.a. RGSt 26, 202, 205; 36, 371, 373; 61, 217). - BGH, 17.05.1957 - VI ZR 56/56
Rechtsmittel
Daß aber eine Befragung der Richter über die Art und Weise des Zustandekommens ihres Spruches grundsätzlich unzulässig ist und nur ausnahmsweise beim Obwalten höherer, hier nicht in Betracht kommender Belange der Rechtspflege, namentlich bei Untersuchungen wegen Rechtsbeugung oder bei Regreßprozessen gegen Richter, statthaft sein kann (vgl RGZ 89, 13, 16 f), hat die oberstrichterliche Rechtsprechung seit jeher angenommen (RGSt 26, 202; 61, 217, 219; RGZ 129, 15, 17; OGHSt 1, 222 f). - BGH, 19.05.1954 - 6 StR 23/54
Rechtsmittel
Das braucht nicht der vom Täter an sich bestimmte Empfänger zu sein, sofern nur der Kundgebungswille als solcher vorlag (vgl. RGSt 26, 202; 48, 62).
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