Rechtsprechung
| RG, 03.12.1894 - 3518/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 26, 270
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 12.05.2016 - 1 RVs 18/16
Gefälschte Urteilsabschrift ist keine strafbare Urkundenfälschung
Rn. 40 Zwar werden in der Rechtsprechung gewisse einfache Abschriften als Urkunden im Sinne des § 267 StGB angesehen, wenn sie kraft gesetzlicher Bestimmung an die Stelle der Urschrift treten oder sie als die von dem angeblichen Aussteller herrührende Urschrift ausgegeben oder unter Umständen verwendet werden, die den Anschein erwecken können und sollen, als sei die Abschrift von dem Aussteller der Urschrift oder doch wenigstens mit seiner Zustimmung zu dem Zweck hergestellt worden, im Rechtsleben als Ersatz der Urschrift zu dienen (vgl. BGHSt 1, 117, 120;… BGH Urt. v. 06.11.1951, 2 StR 178/51 = BGHSt 2, 35;… BGH Urt. v. 11.12.1951 - 1 StR 567/51 -, BeckRS 9998, 124600 = BGHSt 2, 50; RGSt 26, 270, 271 f.; RGSt 35, 145, 146 f.; RGSt 59, 13, 16;… OLG Oldenburg a.a.O.;… OLG Hamburg, a.a.O.;… s.a. - teils krit. hinsichtlich der Einordnung als einfacher Abschrift - Fischer, a.a.O.;… Heine/Schuster in Schönke/Schröder, a.a.O. Rn. 40a;… Zieschang in: LK-StGB, a.a.O. Rn. 106;… Kienapfel, a.a.O., S. 360 f., jew. m.w.N.).Gerade in einer dem vorliegenden Sachverhalt weitgehend vergleichbaren Konstellation, in der durch die Vorlage einer einfachen Abschrift der Glaube hervorgerufen werden soll, man habe das Original in seiner Verwahrung und wolle den Adressaten vorläufig über dessen Inhalt unterrichten - und nach dem Verständnis des Senats stellt das Landgericht in der Sache maßgeblich gerade auf diesen Aspekt ab -, scheidet danach die Annahme einer Urkundenfälschung aus, selbst wenn dieser einfachen Abschrift im konkreten Fall eine Beweiserheblichkeit zukommen kann (vgl. RGSt 26, 270, 272;… Siepmann, a.a.O., S. 24).
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1999 - 10 A 11424/98
Türkei, Kurden, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, …
Soweit der Beigeladene alsdann mit seinem ersten Folgeantrag vom 20. Januar 1992 nochmals an dieses individuelle Verfolgungsschicksal anzuknüpfen versucht hatte, ergibt sich keine ihm günstigere Betrachtungsweise, war doch seinerzeit auch sein diesbezügliches ergänzendes Vorbringen als unbehelflich erachtet worden (vgl. dazu das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße vom 5. September 1994 - 5 K 3518/94.NW - sowie den hierzu ergangenen Beschluss des Senats vom 25. März 1995 - 10 A 12686/94.OVG -).Insofern war dem Beigeladenen bereits in dem sein erstes Folgeverfahren betreffenden Urteil des Verwaltungsgerichts vom 5. September 1994 a.a.O. vorgehalten worden, das er jedenfalls bis zum damaligen Zeitpunkt kaum politisch in Erscheinung getreten war.
- BGH, 23.06.1955 - 3 StR 159/55
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".