Rechtsprechung
| RG, 18.12.1894 - 4114/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 26, 334
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.01.1960 - 1 StR 680/59
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts ist unter "Befreiung" im Sinne der §§ 121, 347 StGB jede Form der Aufhebung der Gefangenschaft zu verstehen (RGSt 5, 324 ff; 9, 40, 41; 26, 334, 335; 36, 402, 403; 57, 75; LZ 1919 S. 387 Nr. 24).(Die hiervon abweichende Ansicht in RGSt 26, 334, 335 wurde später aufgegeben, vgl. RGSt 57, 75, 76).
Vom Reichsgericht wurde anerkannt, daß eine "Befreiung" noch nicht eingetreten ist, wenn der mit Bewachung von Gefangenen während der Außenarbeit betraute Aufseher sich "für kurze Zeit" von der Arbeitsstelle dergestalt entfernt hat, daß er auf die Bewegungen der Gefangenen nicht einwirken und sie auch nicht wahrnehmen konnte (RGSt 26, 334.335; 36, 402, 403).
- BGH, 21.05.1991 - 4 StR 27/91
Kein Wegfall der Gefangeneigenschaft bei Vollzugslockerungen
Bereits das Reichsgericht hat aber anerkannt, daß eine Befreiung des Gefangenen noch nicht eingetreten ist, wenn der mit der Bewachung von Gefangenen während der Außenarbeit betraute Aufseher sich für kurze Zeit von der Arbeitsstelle dergestalt entfernt, daß er auf die Bewegungen der Gefangenen nicht einwirken und sie auch nicht wahrnehmen kann (RGSt 26, 334, 335; 36, 402, 403).
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