Rechtsprechung
| RG, 06.03.1895 - 422/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 27, 80
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16
Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Die Körperverletzung muss nicht die ausschließliche Ursache des nicht wiedergutzumachenden Schadens sein (vgl. RGSt 27, 80).Es würde jeglichem Gerechtigkeitsempfinden widersprechen, über den Gedanken der Zurechnung eine Art Obliegenheit des Opfers zu konstruieren, sich ungeachtet dessen aus übergeordneter Sicht "zumutbaren' (Folge-)Operationen und anderen beschwerlichen Heilmaßnahmen zu unterziehen, um dem Täter eine höhere Strafe zu ersparen (…vgl. auch BGH, aaO; RGSt 27, 80).
- BGH, 10.04.2025 - 4 StR 495/24
Schwere Körperverletzung (Tätowierung im Gesicht; erhebliche Entstellung: …
Rn. 19 Denn die insoweit freie Entscheidung eines Geschädigten, sich keiner (kosmetischen) Operation zu unterziehen, lässt die Dauerhaftigkeit der Entstellung nicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; RG, Urteil vom 6. März 1895 - 422/95, RGSt 27, 80 f.). - BayObLG, 20.04.2004 - 2St RR 165/03
Unterlassen einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung; Beseitigung des …
Nach früherer Rechtsprechung, insbesondere des Reichsgerichts, die zu § 224 StGB a.F. ergangen ist, entfiel der Tatbestand nicht dadurch, dass die schwere Folge der Tat später wieder behoben wurde, insbesondere sollten Operationen oder Surrogate keine Auswirkungen haben (RGSt 27, 80; 44, 59; 72, 321).
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