Rechtsprechung
| RG, 22.11.1895 - 3281/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 28, 23
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der …
Im früheren § 49 a. StGB hatte das Gewähren von Vorteilen nach Abs. 3 - worunter die Rechtsprechung auch das Inaussichtstellen eines Vorteils verstand (RGSt 28, 23 und ständig) - die Bedeutung, das bloß mündliche Auffordern oder Erbieten zum Verbrechen als ernstlich und daher in gleicher Weise strafwürdig zu kennzeichnen wie die schriftliche Aufforderung oder das schriftliche Anerbieten, die sich beide nach der jener Vorschrift zugrundeliegenden Auffassung schon allein durch ihre Schriftlichkeit als ernst gemeint auswiesen (HGSt 6, 67, 68; 10, 3).) zu dem früheren § 49 a Abs. 3 StGB - Lohn für Abtreibungshilfe -: RGSt 28, 23; RG DStrRZ 1915, 555; RG JW 1935, 2919 Nr. 16; RG HRR 1937, 1200; Brandstifterlohn aus der Versicherungssumme: einerseits RG Recht 1912 Nr. 830, andererseits RGSt 66, 392; zu § 333 StGB einerseits HGSt 22, 94 - Anstiftung zum Diebstahl - andererseits RGSt 55, 181 - Anstiftung zur Amtsunterschlagung -.
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