Rechtsprechung
| RG, 20.10.1896 - Rep. 2609/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mpg.de (Kurzinformation)
Diebstahl von Elektrizität?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Diebstahl an elektrischer Energie mangels Körperlichkeit nicht möglich - Strafbarkeit nach § 242 StGB besteht daher nicht
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zur Strafbarkeit des "Stromdiebstahls": "Elektricität": woher nehmen, ohne zu stehlen?
Papierfundstellen
- RGSt 29, 111
Wird zitiert von ...
- LG Wuppertal, 10.03.2010 - 8 S 91/09
Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Altverträge eines …
Rn. 19 Da der elektrische Strom kein körperlicher Gegenstand (sondern eine Bewegung von Ladungsträgern) und damit nicht eigentumsfähig ist (so schon das Reichsgericht, Urteil vom 20.10.1896, Rev. 2609/96, RGSt 29, 111), kann durch die Entziehung elektrischer Energie Eigentum der Verfügungsklägerin nicht beeinträchtigt sein.
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