Rechtsprechung
| RG, 19.10.1900 - 3341/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 33, 413
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der …
Die dienstliche Verwahrung dauert so lange an, bis sie durch Erfüllung des Zweckes der Verwahrung aufgehoben wird (RGSt 28, 107, 108; 33, 413, 415; BGHSt 18, 312, 313; HansOLG Hamburg in JR 1953, 27;… OLG Nürnberg, a.a.O.;… Krauß, a.a.O., § 133 Rdn. 15). - OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09
Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener …
17 Grundsätzlich dauert eine angeordnete Verwahrung so lange an, bis sie durch die Erfüllung ihres Zwecks oder eine aufhebende Verfügung beendet wird (RGSt 28, 107, 108; 33, 413, 415; BGHSt 18, 312, 313;… Krauß, in: LK 12.Aufl. § 133 Rn. 15 mwN.).Vorliegend war der mit der Begründung der dienstlichen Verfügungsgewalt angestrebte Zweck mit der Einäscherung noch nicht erfüllt. - BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von …
§ 133 StGB schützt in beiden Begehungsformen nur Gegenstände im amtlichen Verwahrungsbesitz, d.h. solche bewegliche Sachen, die fürsorgliche Hoheitsgewalt - auch die einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (RGSt 56, 399, 400) in Besitz genommen hat, um sie unversehrt zu erhalten und vor unbefugtem Zugriff zu bewahren, solange der fürsorgliche Amtsgewahrsam andauert (RGSt 10, 387, 389; 33, 413 f; 43, 246; BGHSt 5, 155, 159 f) [BGH 30.10.1953 - 3 StR 776/52]. - BGH, 11.06.1965 - 2 StR 625/64
Unterbrechung einer Verjährung auf Grund der Immunität eines Angeklagten - …
Das Reichsgericht hat diese einseitige Benachteiligung des Abgeordneten wohl erkannt, sie aber als unvermeidlich bezeichnet, da das Gesetz zu keinem Zweifel über seinen Inhalt und seine Tragweite Anlaß gebe; die Benachteiligung sei deshalb untrennbar mit dem Privileg der Immunität verbunden (vgl. RGSt 33, 413). - BGH, 23.07.1953 - 1 StR 772/52
Rechtsmittel
befanden, ist beizutreten; denn er dauerte an, bis er amtlich aufgegeben oder sein Zweck erfüllt war (RGSt 28, 107; 33, 413, 415).
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