Rechtsprechung
| RG, 18.10.1901 - 3094/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 396
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.07.1971 - 2 StR 199/71
Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen in Tateinheit mit …
Das die Aussage eines Zeugen enthaltende Protokoll über eine frühere Hauptverhandlung gehört deshalb - ebenso wie ein nach § 188 StPO aufgenommenes Protokoll, das vom Zeugen nicht unterschrieben ist (RGSt 34, 396) - zu den nach § 251 Abs. 1 StPO verlesbaren Niederschriften. - BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher …
- BGH, 24.06.1955 - 5 StR 55/55
Rechtsmittel
Dort ist anerkannt, daß grundloses Fehlen der Unterschrift des Vernommenen nicht die Verlesbarkeit der richterlichen Niederschrift beeinträchtigt; sie berührt nicht ihre Eigenschaft als "gerichtliche" Niederschrift, sofern bei ihrer Aufnahme ein Richter und ein Urkundsbeamter mitgewirkt und die Niederschrift unterschrieben haben (vgl RGSt 55, 1 [5]; 34, 396 [397]). - BGH, 08.12.1953 - 5 StR 264/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55
Rechtsmittel
Denn sie ist von dem vernehmenden Richter und von dem Urkundsbeamten unterschrieben (RGSt 31, 135; 34, 396; vgl. RG JW 1931, 2504 Nr. 31).
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