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Rechtsprechung
   RG, 18.10.1901 - 3094/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1901,280
RG, 18.10.1901 - 3094/01 (https://dejure.org/1901,280)
RG, Entscheidung vom 18.10.1901 - 3094/01 (https://dejure.org/1901,280)
RG, Entscheidung vom 18. Oktober 1901 - 3094/01 (https://dejure.org/1901,280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 34, 396
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.07.1971 - 2 StR 199/71

    Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen in Tateinheit mit …

    Das die Aussage eines Zeugen enthaltende Protokoll über eine frühere Hauptverhandlung gehört deshalb - ebenso wie ein nach § 188 StPO aufgenommenes Protokoll, das vom Zeugen nicht unterschrieben ist (RGSt 34, 396) - zu den nach § 251 Abs. 1 StPO verlesbaren Niederschriften.
  • BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56

    Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher …

    Infolgedessen ist es in der Rechtsprechung wiederholt beanstandet worden, wenn ein unfertiges richterliches Protokoll, dem eine der Unterschriften fehlte, in der Hauptverhandlung verlesen worden war (vgl RGRspr 3, 259; RGSt 34, 396; 41, 216; 53, 106).
  • BGH, 24.06.1955 - 5 StR 55/55

    Rechtsmittel

    Dort ist anerkannt, daß grundloses Fehlen der Unterschrift des Vernommenen nicht die Verlesbarkeit der richterlichen Niederschrift beeinträchtigt; sie berührt nicht ihre Eigenschaft als "gerichtliche" Niederschrift, sofern bei ihrer Aufnahme ein Richter und ein Urkundsbeamter mitgewirkt und die Niederschrift unterschrieben haben (vgl RGSt 55, 1 [5]; 34, 396 [397]).
  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 264/53
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  • BGH, 27.09.1955 - 1 StR 186/55

    Rechtsmittel

    Denn sie ist von dem vernehmenden Richter und von dem Urkundsbeamten unterschrieben (RGSt 31, 135; 34, 396; vgl. RG JW 1931, 2504 Nr. 31).
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