Rechtsprechung
| RG, 12.07.1902 - 2572/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 35, 355
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18
Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert; …
Deshalb liegt eine Aneignungsabsicht nicht vor, wenn der Täter die Sache - ohne sie behalten zu wollen - an sich bringt, um sie "zu zerstören', "zu vernichten', "preiszugeben', "wegzuwerfen', "beiseite zu schaffen' oder "zu beschädigen' (vgl. schon RG, Urteil vom 12. Juli 1902, RGSt 35, 355, 357; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713; vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18, NStZ 2019, 344, 345; jeweils mwN). - BGH, 10.06.2026 - 6 StR 86/25
Kein Erfordernis der Überzeugung des Tatgerichts von einem bestimmten Sachverhalt …
Fehlt es an einer beabsichtigten "Einverleibung" der Sache oder des in ihr verkörperten Sachwerts in das Vermögen des Täters, handelt es sich lediglich um eine Sachentziehung, die - auch wenn der bisherige Eigentümer damit dauerhaft aus seiner Position verdrängt wird - keine Aneignung darstellt (vgl. schon RG, Urteil vom 12. Juli 1902 - 2572/02, RGSt 35, 355, 357; BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 2 StR 224/80, NStZ 1981, 63; Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371 f.; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713; vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 577/18, NStZ 2019, 344, 345, jeweils mwN;… TK/Bosch, StGB, 31. Aufl., § 242 Rn. 55). - BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77
entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert
Die Rechtsprechung hat stets daran festgehalten, daß zur Absicht der rechtswidrigen Zueignung im Sinne von § 242 Abs. 1 StGB der bestimmte Wille des Täters gehört, das Tatobjekt der Substanz oder dem Sachwert nach dem eigenen Vermögen "einzuverleiben", dem eigenen Vermögen "zuzuführen", es, wenn auch nur für begrenzte Zeit, seinem Sach-(Substanz-)werte nach "für sich auszunutzen" (vgl. RGRspr 4, 537, 538; RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 356; 40, 10, 12; 47, 147, 149; 61, 228, 233; 64, 414, 415; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236, 238/239; 16, 190, 192; 19, 387, 388;… BGH GA 1954, 60; 1966, 727; 1969, 306; BGH NJW 1970, 1753, 1754 mit Anm. von Schröder; BGH bei Dallinger MDR 1975, 22; BGH…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 743/76).Infolgedessen ist es für das subjektive Unrechtselement der Zueignungsabsicht ausreichend, daß der Täter, wenn er zur Wegnahme ansetzt, den bestimmten Willen hat, sich eine eigentümerähnliche Verfügungsgewalt anzumaßen, durch deren Ausübung der Bestand seines Vermögens geändert und der Berechtigte für die Dauer von der Sachsubstanz oder dem (vollen) Sachwert ausgeschlossen wird (BGHSt 16, 190, 192;… BGH GA 1969, 306, 307; BGH NJW 1970, 1753, 1754; RGSt 10, 369, 371; 35, 355, 356; 40, 10, 12; 51, 97, 98/99; 55, 59, 60; Eser JuS 1964, 477, 481;… Lackner, StGB 11. Aufl. § 242 Anm. 5 a;… Schönke/Schröder, StGB 18. Aufl. § 242 Rdn. 44 bis 46).
An der Voraussetzung, daß der Wille des Täters auch auf Änderung des Bestandes seines Vermögens gerichtet sein muß, fehlt es in Fällen, in denen er eine fremde Sache - mit oder ohne meßbaren Substanzwert (…vgl. BGH GA 1969, 306; BGH, Beschl. vom 5. November 1975 - 3 StR 403/75 - RGSt 11, 239, 240; 51, 97, 98;… LK 9. Aufl. Rdn. 10 vor § 242) - nur wegnimmt, um sie "zu zerstören", "zu vernichten", "preiszugeben", "wegzuwerfen", "beiseitezuschaffen" oder "zu beschädigen" (BGHSt 4, 236, 239;… BGH GA 1954, 60; 1961, 172; 1969, 306, 307; BGH bei Dallinger MDR 1966, 727 und MDR 1975, 22; BGH NJW 1970, 1753, 1754; BGH…, Urt. vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 743/76 - RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 357; 61, 228, 232/233; 64, 250; 67, 334, 335; RGRspr 4, 537, 539).
Nur im zweiten Falle kommt Diebstahlsversuch in Betracht (…vgl. BGH GA 1954, 60; 1969, 306; RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 357; 64, 250; RGRspr 4, 537, 538;… LK a.a.O. § 242 Rdn. 51).
- BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84
Transport von Diebesgut aus dem Ausland
Die Zueignungsabsicht fehlt, wenn der Täter die Sache nur wegwerfen, zerstören oder sonst beseitigen will (RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 357;… BGH GA 1969, 306 f; NJW 1970, 1753, 1754; 1977, 1460; BGH, Beschluß vom 5. November 1981 - 1 StR 361/81); ferner bei bloßer Gebrauchsanmaßung, also in der Regel dann, wenn er schon bei der Wegnahme den bestimmten Willen hat, die Sache dem Berechtigten unverändert zurückzugeben und so den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen (…BGH GA 1969, 306 f; NStZ 1981, 63). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 184/61 Bei der Zueignung kommt es wesentlich darauf an, daß der die Sache Wegnehmende die Absicht hegt, sie in sein Vermögen zu bringen, die Sache für sich zu haben (RGSt 35, 355, 356), sie - wenn auch nur auf begrenzte Zeit - wirtschaftlich zu nutzen.
- BGH, 01.10.1986 - 2 StR 414/86
Strafbarkeit wegen mehrerer Diebstähle sowie wegen räuberischen Diebstahls in …
Zu dessen wesentlichen Merkmalen gehört, "daß der die Sache Wegnehmende die Absicht hegt, sie in sein Vermögen zu bringen, die Sache für sich zu haben (RGSt 35, 355, 356), sie - wenn auch nur auf begrenzte Zeit - wirtschaftlich zu nutzen. - BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67
Sachrüge gegen einen Strafausspruch - Verurteilung wegen versuchter Nötigung - …
Die räumliche Entziehung der mitgenommenen Handtasche allein genügt zur Annahme einer auch sie umfassenden Zueignungsabsicht nicht, sondern es kommt darauf an, ob der Wegnehmende die Absicht hat, die Tasche selbst in sein Vermögen zu bringen (RGSt 35, 355, 356; BGHSt 16, 190).
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