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Rechtsprechung
   RG, 21.11.1902 - 5241/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1902,337
RG, 21.11.1902 - 5241/02 (https://dejure.org/1902,337)
RG, Entscheidung vom 21.11.1902 - 5241/02 (https://dejure.org/1902,337)
RG, Entscheidung vom 21. November 1902 - 5241/02 (https://dejure.org/1902,337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 35, 433
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05

    Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6 …

    Ein von vornherein aussichtslos erscheinender Versuch ist im Hinblick auf die Ordnung der Verhandlung und das Ansehen des Gerichts indes nicht erforderlich (RGSt 35, 433, 436; BGHSt 9, 77, 81).
  • BGH, 02.12.1958 - 5 StR 520/58

    Rechtsmittel

    Für die Frage vorheriger Anhörung eines Angeklagten bei Entfernung wegen ordnungswidrigen Verhaltens gelten andere Grundsätze als im Falle der Anordnung nach § 247 Abs. 1 StPO, weil die Entfernung wegen Verstoßes gegen die Ordnung im Gerichtssaale ihrer Natur nach von anderer Art ist als die Zwangsentfernung nach § 247 Abs. 1 StPO (RGSt 35, 433, 435;… Geier in Löwe/Rosenberg, StPO 20. Aufl. § 247 Anm. 7; Eb. Schmidt, Lehrkomm. Teil II § 247 StPO Erl. 20).

    Bei einer während des Verkündens von Urteilsgründen angeordneten Entfernung aus dem Sitzungssaale gemäß § 177 GVG wird sich im allgemeinen die nachträgliche Unterrichtung des Angeklagten erübrigen (RGSt 35, 433, 435/436;… Geier a.a.O. Anm. 7 zu § 247;… Eb. Schmidt a.a.O. Erl. 22 zu § 247).

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55

    Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung …

    Daß dies im besonderen Maße für die Fälle der Versagung des letzten Wortes zu gelten hat, ist vom Reichsgericht ebenfalls entschieden (vgl u.a. RGSt 35, 433 [435 ff]; 54, 110 [115]).
  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug …

    Schon hiergegen sind im Hinblick auf § 247 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 177 GVG grundsätzliche Bedenken nicht zu erheben (vgl. RGSt 35, 433, 435; BGH LM StPO § 247 - Nr. 7).
  • BGH, 25.07.1956 - 3 StR 214/56

    Rechtsmittel

    Insbesondere hat er es auch selbst durch sein eigenmächtiges Entfernen aus dem Gerichtsgebäude unmöglich gemacht, daß seine Unterrichtung nach § 247 Abs. 2 StPO erfolgen konnte (vgl RGSt 35, 433; 54, 110; BGHSt 3, 187 [189]).
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