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| RG, 26.10.1906 - II 436/06 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 39, 217
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52
Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare …
Bei § 239 Abs. 1 Nr. 3 KO , der die unterbliebene Führung von Handelsbüchern bestraft, ist einhellig anerkannt, daß der Tatbestand nur erfüllt wird, wenn der Schuldner überhaupt keine Bücher führt; die unterbliebene Führung einzelner Handelsbücher ist noch eine Buchführung, wenn auch eine unordentliche (RGSt 30, 170; 39, 217). - BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
Rechtsmittel
Von einem "Unterlassen" kann nur dann gesprochen werden, wenn jede Buchführung fehlt; bei unterbliebener Führung einzelner Handelsbücher ist noch eine Buchführung vorhanden, wenn auch eine unordentliche (RGSt 30, 170; 39, 217; BGHSt 4, 270, 274 f) [BGH 03.07.1953 - 2 StR 452/52]; sie kann unter den Voraussetzungen des § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO zur Bestrafung des Schuldners wegen betrügerischen Bankrotts führen. - BGH, 26.06.1985 - IVa ZR 221/83
Zutreffende Behandlung eines berichtigungsfähigen, aber nicht berichtigten …
Eine Buchführung ist nur dann ordnungsmäßig, wenn zumindest die Grundaufzeichnungen im unmittelbaren zeitlichen Anschluß an die zu buchenden Geschäftsvorfälle vorgenommen werden (RGSt 39, 217, 219; 47, 311, 312, RFH JW 1927, 2649;… Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 283 Rdn. 34;… Baumbach/Duden/Hopt, HGB 26. Aufl. § 38 Anm. 5 D;… Brüggemann in Großkommentar HGB 3. Aufl. § 38 Rdn. 12;… Kühn/Kutter AO 11. Aufl. § 162 Anm. 2; s, jetzt auch § 146 Abs. 1 AO 1977;… Kühn/Kutter/Hofmann, AO 17. Aufl. § 146 Anm. 3 A c).
- BGH, 25.03.1954 - 3 StR 232/53 Hierauf kommt es allein an (RGSt. 39, 217 [219]).
- BGH, 19.09.1984 - IVa ZR 165/82
Verbot geschäftsmäßiger Besorgung fremder Steuerangelegenheiten - …
Um diesen Anforderungen zu genügen, muß die Verbuchung alsbald nach dem Geschäftsvorfall erfolgen, da eine spätere Rekonstruktion in vielen Fällen unmöglich oder mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, auf jeden Fall aber die Gefahr von Buchungsfehlern begründet (RGSt 39, 217, 219; 47, 311, 312; jetzt § 43 Abs. 2 HGB). - BGH, 29.09.1953 - 5 StR 233/53 Es können daher nicht beide Begehungsformen des § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO für denselben Zeitraum nebeneinander angenommen werden (vgl RGSt 30, 170; 39, 217; 49, 276 und BGH 2 StR 452/52 vom 3. Juli 1953).
- BGH, 18.12.1974 - 2 StR 493/74
Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe - Voraussetzungen für die …
§ 240 Nr. 3 KO findet aber nur dann Anwendung, wenn durch die unordentliche Buchführung die Übersicht über den Vermögensstand zur Zeit der Zahlungseinstellung oder der Konkurseröffnung nicht gewährt ist (RGSt 29, 222, 225 m.w. Nachw.; 39, 217, 219; BGH Urteil vom 5. Juli 1955 - 5 StR 236/55 - und vom 20. März 1962 - 1 StR 555/61 - vgl. entsprechend für § 84 GmbHG BGHSt 15, 306, 310).
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