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Rechtsprechung
   RG, 03.12.1906 - I 1569/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,299
RG, 03.12.1906 - I 1569/05 (https://dejure.org/1906,299)
RG, Entscheidung vom 03.12.1906 - I 1569/05 (https://dejure.org/1906,299)
RG, Entscheidung vom 03. Dezember 1906 - I 1569/05 (https://dejure.org/1906,299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 39, 291
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.08.1970 - 1 StR 178/70

    Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft nach Freispruch - …

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluß vom 14. Juli 1953 (BGHSt 4, 300) im Anschluß an eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 39, 291) ausführlich dargelegt, daß entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 des Gesetzes das Revisionsgericht, das den Angeklagten nach § 354 Abs. 1 StPO selbst freispricht, zur Entscheidung über einen Haftentschädigungsantrag des Freigesprochenen nicht zuständig ist.
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