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   RG, 11.06.1906 - I 1145/05   

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https://dejure.org/1906,383
RG, 11.06.1906 - I 1145/05 (https://dejure.org/1906,383)
RG, Entscheidung vom 11.06.1906 - I 1145/05 (https://dejure.org/1906,383)
RG, Entscheidung vom 11. Juni 1906 - I 1145/05 (https://dejure.org/1906,383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann ein Gehilfe durch freiwilliges Aufgeben des Versuchs niemals Straflosigkeit erlangen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kommt das freiwillige Aufgeben des Versuchs durch den Gehilfen dem Täter zugut? 3. Zum Begriff der mittelbaren Täterschaft.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 39, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Es galt nach herrschender Meinung (so schon RGSt 39, 37ff.) weiter beim Diebstahl gemäß § 242 StGB vor der Einführung der Drittzueignungsabsicht durch das 6. Strafrechtsreformgesetz (BGBl, Teil I, 1998, S. 164ff.) für die Verantwortlichkeit desjenigen, der in Kenntnis des Sachverhalts, aber ohne eigene Zueignungsabsicht den objektiven Tatbestand verwirklichte, wenn die Zueignungsabsicht beim Hintermann gegeben war.
  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

    Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit

    Für die Zurechnung des Rücktritts kommt es - sofern der mittelbare Täter die Tatvollendung nicht durch eigene Rettungsaktivität verhindert - darauf an, ob das Werkzeug nach den Weisungen des mittelbaren Täters zurückgetreten ist, demnach in bewußter Willensvertretung des mittelbaren Täters gehandelt hat (RGSt 39, 37, 41; Vogler in LK 10. Aufl. § 24 Rdn. 147; Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 24 Rdn. 106).
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