Rechtsprechung
| RG, 11.06.1906 - III 62/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 39, 42
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 29.10.1953 - 4 StR 5/53
Rechtsmittel
Der Schuldner hat vielmehr darüber hinaus alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich wenigstens mittelbar ein Schluss auf den Verbleib der Sache ziehen lässt, so dass der Gläubiger auf diese Weise Unterlagen für eine weitere Nachforschung urd für eine vielleicht mögliche künftige Zwangsvollstreckung erlangt (Hahn Materialien zur ZPO S 465; RGSt 39, 42; 46, 140; RG DR 1939, 363 Nr. 1942, 169 Nr. 3; BGH 4 StR 542/51vom 15.11.1951, 4 StR 642/51 vom 17.4.1952). - BGH, 17.04.1952 - 4 StR 642/51
Auslegung der in § 883 Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehenen Eidesformel - …
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