Rechtsprechung
| RG, 19.04.1881 - 744/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 4, 106
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)
Rn. 21 aa) Unter einer Aufforderung i. S. des § 111 Abs. 1 StGB ist jede - auch konkludente - Kundgebung zu verstehen, die erkennbar darauf abzielt, die Aufgeforderten unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Straftaten zu motivieren (vgl. hierzu RGSt 4, 106, 108; BGHSt 32, 310, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389 ff.;… Bosch in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 111 Rdnr. 6;… LK-Rosenau, StGB, 12. Aufl., § 111 Rdnr. 17;… Fischer, StGB, 60. Aufl. § 111 Rdnr. 2 a ff.). - LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
Angebliche "Todesurteile": 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in …
Unter einer "Aufforderung" ist jede - gegebenenfalls auch konkludente - Kundgebung zu verstehen, die den Willen des Täters zu erkennen gibt, von dem Aufgeforderten ein bestimmt bezeichnetes kriminelles Tun oder Unterlassen zu verlangen (so schon RGSt 4, 106 [108]). - KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz
a) Unter einer "Aufforderung" ist nach gesicherter Rechtsprechung und Literatur jede - gegebenenfalls auch konkludente - Kundgebung zu verstehen, die den Willen des Täters zu erkennen gibt, von dem Aufgeforderten ein bestimmt bezeichnetes kriminelles Tun oder Unterlassen zu verlangen (so schon RGSt 4, 106, 108).
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