Rechtsprechung
| RG, 25.04.1881 - 894/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 4, 164
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51
Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein …
Als umschlossene Räume im Sinne des § 243 Nr. 2 sieht sie nur in bestimmter Weise begrenzte Teile der Erd- oder Wasserfläche an (RGSt 4, 164; 8, 364).Die Entstehungsgeschichte des § 243 Nr. 2 StGB ist im Urteil des Reichsgerichts RGSt 4, 164, ausführlich wiedergegeben.
Das Reichsgericht folgert daraus, da man, ausgehend von der Beschränkung auf Gebäude, zuerst die zu Gebäuden gehörigen Hofräume und Gärten und schliesslich umschlossene Räume, auch die nicht zu irgendeinem Gebäude gehörigen, als in dieser Einsicht befriedete Orte erklärt habe, sei anzunehmen, dass man unter dem "umschlossenen Raume" etwas den Hofräumen "Analoges", eben nur einen begrenzten Teil der Erdfläche, verstanden habe (RGSt 4, 164, 166).
- BGH, 25.11.1966 - 4 StR 370/66
Schaukasten als umschlossener Raum i.S.d. § 243 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - …
Unter einem umschlossenen Raum ist, wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 1, 158 ff abweichend von der Auffassung des Reichsgerichts (RGSt 4, 164, 166) ausgesprochen hat, ein Raumgebilde zu verstehen, das, ohne Gebäude oder Behältnis zu sein, mit (mindestens teilweise künstlichen) Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen, und das ferner (mindestens auch) dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden.
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