Rechtsprechung
| RG, 01.04.1881 - 498/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 4, 48
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Rechtsmittel
Ohne überzeugende Begründung beziehen sich in diesem Zusammenhang die ersten Entscheidungen des Reichsgerichts, die ausdrücklich eine Anwendung des § 259 StGB auf den für seinen Geschäftsherrn ankaufenden Angestellten oder Gewerbegehilfen ablehnen (RGSt 56, 335; 57, 73) auf frühere Entscheidungen, welche die Frage der Hehlerei durch Mitgenuss gestohlener Sachen zum Gegenstand hatten (vgl. RGSt 9, 199; 39, 308 und weiter RGSt 2, 401; 4, 48). - RG, 28.09.1931 - 2 D 585/31 Die zu § 259 StGB ergangene Rechtsprechung des Reichsgerichts, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, steht dieser Auffassung keineswegs entgegen; in dieser Rechtsprechung ist lediglich betont, daß der bloße Wille, an dem Genuß der durch die strafbare Handlung erlangten Sache teilzunehmen, für sich allein den Begriff des "Ansichbringens" nicht erfülle, daß vielmehr der Wille über die Sache als eigene zur Verfügung, vorhanden sein müsse (RGSt 4, 48; 9, 199; 39, 365; 55, 281;… GA 65, 537).
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