Rechtsprechung
| RG, 25.06.1909 - V 209/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 42, 382
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
Revisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten …
Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils ist nur nach §§ 333, 334 StGB strafbar; der Vorteilsgeber ist nicht zugleich Teilnehmer der Vorteilsannahme oder der Bestechlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 196/90, BGHSt 37, 207, 213; so bereits RG, Urteil vom 25. Juni 1909 - V 209/09, RGSt 42, 382, 383;… siehe auch SKStGB/Deiters/Stein, 10. Aufl., § 333 Rn. 17 jeweils mwN). - BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung …
Dies ergibt sich daraus, daß das Gesetz die Teilnahme des Vorteilsgebers an der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit des Vorteilsempfängers durch die Sondertatbestände der Vorteilsgewährung oder Bestechung abschließend geregelt hat, so daß der Vorteilsgeber nicht zugleich Teilnehmer der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit sein kann (vgl. RGSt 13, 181 f.; 36, 66, 68; 42, 382, 383;… Jescheck in LK, 10. Aufl. § 331 Rdn. 29, § 333 Rdn. 12;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 331 Rdn. 24;… Lackner, StGB 18. Aufl. § 331 Anm. 7;… Rudolphi in SK StGB - Lieferung Januar 1985 - § 332 Rdn. 20, § 333 Rdn. 17 f.; Bell MDR 1979, 719). - BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …
Aus bestimmten Formulierungen anderer Entscheidungen, wie z.B. RGSt 42, 382; 56, 366; 58, 263, 266, kann kein Gegensatz zu RGSt 39, 193 gefolgert werden, weil in ihnen die Frage des inneren Vorbehalts nicht auftaucht.
- BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch …
Unmißverständliche Formulierungen finden sich bereits in RGSt 26, 194 und RGSt 42, 382; so heißt es z.B. in der ersten Entscheidung:.Die Firma glaubte aber nach der Sachlage einen Anspruch auf Ersatz der Kosten zu haben; wenn sie also erreichen wollte, daß der Angeklagte ihren berechtigten Anspruch befürworte, so ging es ihr nur um eine pflichtgemäße Amtshandlung des Angeklagten (RGSt 42, 382, 386).
- BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52
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Es sei jedoch auf die Entscheidung RGSt 42, 382 verwiesen. - BGH, 19.02.1963 - 1 StR 349/62
"Handlung, die eine Verletzung der ihm übertragenen Obliegenheiten enthält" als …
Sie muß aber für die eigentliche Tathandlung, nämlich für das Annehmen, Fordern oder Sichversprechenlassen des Vorteils geleistet werden (vgl. für § 332 StGB: RGSt 42, 382; ferner BGHSt 14, 123, 127 ff) [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]. - OLG Frankfurt, 21.10.1988 - 1 Ss 4/88 (c) Der Verwirklichung des Tatbestandes [des § 331 StGB] steht nicht entgegen, daß der Angekl. die Geldzuwendungen von anderen Amtsträgern erhalten hat (…Cramer, in: Schönke-Schröder, § 333 Rdnr. 17; RGSt 42, 382, 385; BGHSt 14, 123, 124).
- BGH, 25.06.1963 - 1 StR 122/63 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.02.1955 - 4 StR 554/54
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Daß jedenfalls der, der nicht besticht, Gehilfe des bestochenen, ein eigentliches Amtsdelikt begehenden Beamten sein kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl RGSt 28, 100, 102; 42, 382). - BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
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- BGH, 20.05.1955 - 1 StR 118/55
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