Rechtsprechung
| RG, 01.10.1909 - II 571/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 42, 424
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51
Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler, …
In dieser Richtung weist bereits die Rechtsprechung, wonach auch verjährte Ansprüche, Forderungen aus Spiel oder Wette und sogar die Kundschaft (RGSt 42, 424, 426 udd angef) sowie andere Anwartschaften auch künftigen, mit Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Vermögenszuwachs (RGSt 73, 382 ff.; 74, 316 f.; 75, 62) Gegenstand einer Vermögensbeschädigung im Sinne des § 263 StGB sein können. - BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90
Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete …
Deshalb haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß die Erklärung nach § 807 ZPO sich namentlich nicht auf ein Handelsgeschäft ohne pfändbare Vermögensgegenstände bezieht (RGSt 42, 424; 68, 130; 71, 300; BGHSt 8, 399; BGH NJW 1968, 2251;… BGH GA 1966, 177; BGH bei Holtz MDR 1980, 813 f. [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGH wistra 1989, 303; BGH Urteil vom 4. April 1957 - 4 StR 568/56 - undUrteil vom 13. September 1967 - 2 StR 431/67 -). - BGH, 15.12.1955 - 4 StR 447/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76
Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten …
Bloße Erwerbsmöglichkeiten brauchen nicht offenbart zu werden (RGSt 42, 424, 426; 68, 130). - BGH, 13.02.1958 - 4 StR 681/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.04.1957 - 4 StR 568/56
Rechtsmittel
Dagegen fallen unrichtige Angaben über das Bestehen eines Geschäftsbetriebes, oder die Inhaberschaft an ihm nicht unter die Offenbarungspflicht und nicht unter den Offenbarungseid (vgl RGSt 42, 424; 68, 130; RG DJ 1936, S 1731). - BGH, 18.06.1965 - 4 StR 297/65
Begehen eines Meineids durch Verschweigen eines Anspruchs bei Leistung eines …
Dabei hat er auch unpfändbare Sachen und Rechte (§§ 811, 850 ff ZPO) anzuführen, da es nicht dem Schuldner überlassen bleiben kann, den Kreis der Gegenstände zu bestimmen, die mit Rücksicht auf seine persönlichen Bedürfnisse ausnahmsweise der im übrigen in das ganze Vermögen des Schuldners zulässigen Zwangsvollstreckung entzogen sind (BGHSt 8, 399, 400 [BGH 15.12.1955 - 4 StR 447/55]; RGSt 42, 424, 425; RG DJ 1937, 975). - BGH, 27.02.1959 - 4 StR 36/59
Rechtsmittel
Denn was für die Zwangsvollstreckung bedeutungslos ist, berührt den Gläubiger nicht (RGSt 42, 424, 425). - BGH, 03.05.1955 - 1 StR 1/55
Rechtsmittel
Es kann dahinstehen, ob der Angeklagte, wie das Landgericht annimmt, den Tatbestand des Meineids (§ 154 StGB) schon dadurch verwirklicht hat, daß er in dem von ihm am 10. August 1952 beschworenen Vermögensverzeichnis (§ 807 a.F. ZPO) auf die darin gestellte Frage nach dem von ihm betriebenen Geschäft verschwieg, daß er seit Ende April 1952 einen Stoffhandel führte (vgl dazu RGSt 42, 424; 68, 130; 71, 333 f).
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