Rechtsprechung
| RG, 19.10.1909 - Iv 604/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 42, 441
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Rechtsverletzende Äußerungen sind daher nur dann durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt, wenn sie objektiv nach Inhalt, Form und Begleitumständen das gebotene und notwendige Mittel zur Erreichung des rechtlich gebilligten Zweckes bilden (Ebermayer 1951 Anm III zu § 185 und 193 StGB, Frank StGB § 193 II 2a; RGSt 42, 441 (443); 61, 242 (254)). - BGH, 15.05.1959 - VI ZR 98/58
Rechtsmittel
Dabei sind ehrenkränkende Äusserungen nur insoweit durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt, als sie objektiv nach Inhalt, Form und Begleitumständen das gebotene und notwendige Mittel zur Erreichung des rechtlich gebilligten Zwecks darstellen (RGSt 42, 441, 443; BGHZ 3, 270, 281). - BGH, 19.02.1954 - 4 StR 358/52
Rechtsmittel
Die Strafanzeige stellte nicht das gebotene Mittel zur Verteidigung oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen dar (vgl. z.B. RGSt 42, 441, 443).
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