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| RG, 11.02.1910 - V 1164/09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- denkmalrechtbayern.de
(Kurzanmerkung und Volltext)
Öffentliches Denkmal § 304 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- denkmalrechtbayern.de
(Kurzanmerkung und Volltext)
Öffentliches Denkmal § 304 StGB
Papierfundstellen
- RGSt 43, 240
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 25.06.1883 - 1190/83
Was ist in §. 304 St.G.B.'s unter dem "Dienen zum öffentlichen Nutzen oder zur …
Auszug aus RG, 11.02.1910 - V 1164/09
Bei den an letzter Stelle genannten Gegenständen, ist sie als gesetzliches Erfordernis dadurch gekennzeichnet, dass die betreffenden Gegenstände zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung der öffentlichen Wege, Plätze oder Anlagen dienen müssen, wie dies in gleichmäßiger Rechtsprechung oberster deutscher Gerichtshöfe in Auslegung des § 304 angenommen ist (Vgl. RGSt 9, 26 i. V. m. RGSt 5, 378; Rechtspr. Bd. 1 S. 134; Entsch. des bayerischen Kassationshofs, in: Stenglein"s Zeitschr. Bd. 2 S. 129, Bd. 3 S. 34; Entsch. des obersten bayerischen Gerichtshofs Bd. 3 S. 80, Bd. 5 S. 436).
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvL 5/09
Sächsisches Denkmalschutzgesetz (Zerstörung und Beschädigung auch privater …
Erforderlich ist hiernach eine Zweckbestimmung, durch die die Sache der Öffentlichkeit gewidmet wird (vgl. RGSt 43, 240 ). - BGH, 10.08.1995 - 4 StR 432/95
Tatbestand der Brandstiftung (Begriff des "Magazins"); Zerstörung von Bauwerken …
Eines Strafantrages bedarf es in diesem Falle nicht (RGSt 43, 240, 242).
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