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Rechtsprechung
   RG, 04.01.1912 - III 1063/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,425
RG, 04.01.1912 - III 1063/11 (https://dejure.org/1912,425)
RG, Entscheidung vom 04.01.1912 - III 1063/11 (https://dejure.org/1912,425)
RG, Entscheidung vom 04. Januar 1912 - III 1063/11 (https://dejure.org/1912,425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 45, 331
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.11.1969 - 2 StR 477/69

    Geltendmachung der Nichtbeachtung eines Beweisantrags als Verfahrensmangel

    Er ist deshalb auch berechtigt, die Nichtbeachtung des Beweisantrags als Verfahrensmangel zu rügen (vgl. RGSt 45, 331; 58, 141; 67, 180; BGH NJW 1952, 273 Nr. 21;… BGH Urt. vom 16. Mai 1952 - 2 StR 2/50).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 438/51

    Rechtsmittel

    Da der Verteidiger des Angeklagten "mildeste Bestrafung" beantragte, hätten, wie die Revision zutreffend rügt, die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 3 StPO sich darüber aussprechen müssen, ob die Strafkammer mildernde Umstände nach § 228 StGB bejahen oder verneinen wollte (RGSt 45, 331).
  • BGH, 02.11.1951 - 2 StR 300/51

    Rechtsmittel

    Der Antrag der Staatsanwaltschaft zwang das Gericht, entsprechend dem § 267 Abs. 3 StPO eine Entscheidung über die Zubilligung mildernder Umstände zu treffen (RGSt 45, 331).
  • BGH, 22.01.1953 - 3 StR 662/52

    Rechtsmittel

    Da der Betrug mit einer Geldstrafe nur dann geahndet werden kann, wenn mildernde Umstände vorliegen (§ 263 Abs. 1 und 2 StGB), so liegt in dem Antrage zugleich der Antrag, mildernde Umstände anzunehmen (RGSt 29, 276; 45, 331).
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