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Rechtsprechung
   RG, 16.02.1912 - V 1113/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,399
RG, 16.02.1912 - V 1113/11 (https://dejure.org/1912,399)
RG, Entscheidung vom 16.02.1912 - V 1113/11 (https://dejure.org/1912,399)
RG, Entscheidung vom 16. Februar 1912 - V 1113/11 (https://dejure.org/1912,399)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 45, 434
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13

    Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Untreuetatbestands im Fall der …

    Hierbei unterliegt keinem Zweifel, dass ein Betreuer einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB unterliegt (…Fischer, Strafgesetzbuch, 60. Aufl., § 266 Rn. 48) und dass diese auch über den Tod des Betreuten hinaus wirkt (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1999, 622; RGSt 45, 434, 435).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: faktische Vermögensbetreuungspflicht nach …

    Zur Begründung hat das Reichsgericht darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Herausgabe durch die Vormundschaft begründet wird und insoweit Pflicht und Verantwortlichkeit des früheren Vormunds über den Zeitpunkt der Beendigung seines Amtes hinaus fortdauern (RGSt 45, 434 f. zu § 266 StGB aF).
  • OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 Ss 400/98

    Sparbriefe für die Frau des Betreuers - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung; …

    So hat bereits das FG entschieden, daß sich der gewesene Vormund auch nach Beendigung der Vormundschaft der Untreue in bezug auf Vermögensstücke seines ehemaligen Mündels, die er während des Bestehens der Vormundschaft erlangt hat, schuldig machen kann, weil die Verpflichtung zur Herausgabe über den Zeitpunkt der Beendigung seines Amtes fortdauert und das Vermögen des Mündels bis zur Herausgabe dem Vormund anvertraut ist (RGSt 45, 434 [435]).
  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 37/59

    Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters

    Denn die Bestallung des Vormundes oder Pflegers hat nicht - wie der Erbschein oder die Vollmacht - erhöhte Wirkungen zugunsten Dritter (…Ennecceerus-Kipp-Wolf, Erbrecht, 7. Aufl., § 109 III S. 474;… Palandt BGB 18. Aufl. Anm. 1 zu § 1791); der gutgläubige Dritte ist nicht geschützt, wenn der Pfleger Rechtshandlungen in Kenntnis der Beendigung seines Amtes vornimmt (RGSt 45, 434, 436; Palandt Anm. 1 zu § 1893).
  • VG Düsseldorf, 23.08.2012 - 8 K 2368/11

    Anspruchseinbürgerung, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit, ernstliche Zweifel an …

    Rn. 28 So auch VG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2012 - 11 K 3604/11 -, Rdn. 38 f.; anders wohl OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 19 A 1113/11 - vgl. zur Prüfung einer irakischen Staatsangehörigkeitsurkunde ergänzend Gutachten des Herrn Uwe Brocks vom 30. November 2011 an das VG Hamburg zum Verfahren 8 A 37/09, juris.
  • BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67

    Verurteilung wegen Betrugs im Rückfall in Tateinheit mit fortgesetzter Untreue in …

    Der Mißbrauch einer solchen auf der Nachwirkung eines Vertrauensverhältnisses beruhenden Anscheinsvollmacht genügt jedoch für den Mißbrauchstatbestand (vgl. RGSt 45, 434, 435).
  • BGH, 31.08.1955 - 2 StR 132/55

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung hat auch sonst in ähnlichen Fällen mindestens ein tatsächliches Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB angenommen, etwa bei Erlangung von Vermögenswerten auf Grund einer nichtigen Vollmacht oder einer erloschenen Vertretungsbefugnis (RGSt 45, 434), auch in einem ähnlichen Falle einer beschränkten Pflegschaftsbestellung (RG JW 1937, 1804).
  • BGH, 12.09.1952 - 1 StR 394/52

    Rechtsmittel

    Eine solche Treupflicht ist in der Rechtsprechung angenommen worden, wenn es sich um die Abwicklung eines beendeten Treueverhältnisses handelt (vgl. RGSt 45, 434; GoldtArch 56, 323).
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