Rechtsprechung
| RG, 13.01.1911 - V 721/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 45, 88
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51
Rechtsmittel
Sie hat ihre überzeugende Kraft verloren, seit die Rechtsprechung sich dahin entschieden hat, die Zahlungseinstellung nicht mehr als Tatbestandsmerkmal, sondern nur noch als eine objektive Bedingung der Strafbarkeit aufzufassen (RGSt 66, 268), auf die sich auch die Schuld des Täters nicht zu erstrecken braucht (RGSt 45, 88, 93 ff; Goltd Arch 47, 170). - BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53 Die Verurteilung nach § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO setzte voraus, daß der Angeklagte die Unangemessenheit seiner Ausgaben erkannt und gebilligt hat oder sie wenigstens bei Anwendung der pflichtmäßigen und ihm möglichen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl. RGSt 29, 304, [308]; 45, 88, [92 f]; 58, 304; BGH 1 StR 671/51 vom 8. Januar 1952).
- BGH, 05.06.1956 - 1 StR 89/56
Rechtsmittel
Über die innere Tatseite (siehe dazu RGSt 45, 88, 92 f; BGH NJW 1953, 1480 Nr. 23; 1 StR 278/54 vom 28. Oktober 1954 - S 14 -) verhält sich das Urteil überhaupt nicht.
- BGH, 28.10.1954 - 1 StR 278/54
Rechtsmittel
Freilich ist dem Angeklagten möglicherweise Fahrlässigkeit vorzuwerfen, die zur Anwendung des § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO genügt (RGSt 45, 88, 92, 93); das ist für den Schuldumfang und die Strafzumessung von Bedeutung. - BGH, 13.12.1951 - 4 StR 271/51
Rechtsmittel
Es kann hiernach unerörtert bleiben, ob eine vorsätzliche Beihilfe zu einer fahrlässigen Straftat rechtlich möglich ist, was vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung verneint wurde und im Schrifttum trotz Auflockerung der Abhängigkeit der Teilnahme von der Haupttat infolge der Änderung des § 50 StGB durch die Strafrechtsangleichungsverordnung vom 29. Mai 1943 (RGBl I 339) noch vielfach abgelehnt wird (RGSt 10, 8; 16, 277; 45, 88, 90; 51, 39, 41; 56, 378, 379; 58, 163; 65, 411, 415; Frank 18. A. Vorb IV 2 vor § 47, § 49 Anm. I a.E.; Olshausen 12. A. § 49 Vorb 25 vor § 47, § 48 Anm. 2; Bockelmann, Über das Verhältnis von Täterschaft und Teilnahme 1949, S 18 ff, 47 ff; Dalcke 35. A. § 49 Anm. 2). - BGH, 10.08.1951 - 4 StR 202/51
Rechtsmittel
Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Senat folgt, braucht sich der Vorsatz des Angeklagten nicht auf die Zahlungseinstellung bezw die Konkurseröffnung erstreckt zu haben (RGSt 45, 88 ff, bes 96 unten;… RG GA 47, 170; RGLZ 1914, 1861, 18). - BGH, 15.04.1955 - 1 StR 740/54
Rechtsmittel
Der Vorsatz des Täters braucht sich hierauf nicht zu erstrecken (RGSt 45, 88, 91, 96 und BGH a.a.O.). - BGH, 19.07.1966 - 1 StR 52/66
Tatbestandsvoraussetzungen eines Betrugs - Begriff der Täuschung - Pflicht zur …
Die Möglichkeit der Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung als Folge der unordentlichen Buchführung brauchte der Angeklagte in seine Vorstellung nicht aufzunehmen (RGSt 45, 88).
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