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Rechtsprechung
   RG, 21.06.1912 - V 188/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,354
RG, 21.06.1912 - V 188/12 (https://dejure.org/1912,354)
RG, Entscheidung vom 21.06.1912 - V 188/12 (https://dejure.org/1912,354)
RG, Entscheidung vom 21. Juni 1912 - V 188/12 (https://dejure.org/1912,354)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 46, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.10.1953 - 4 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Der Schuldner hat vielmehr darüber hinaus alle Tatsachen mitzuteilen, aus denen sich wenigstens mittelbar ein Schluss auf den Verbleib der Sache ziehen lässt, so dass der Gläubiger auf diese Weise Unterlagen für eine weitere Nachforschung urd für eine vielleicht mögliche künftige Zwangsvollstreckung erlangt (Hahn Materialien zur ZPO S 465; RGSt 39, 42; 46, 140; RG DR 1939, 363 Nr. 1942, 169 Nr. 3; BGH 4 StR 542/51vom 15.11.1951, 4 StR 642/51 vom 17.4.1952).
  • BGH, 17.04.1952 - 4 StR 642/51

    Auslegung der in § 883 Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehenen Eidesformel - …

    Nur bei dieser Auslegung der Eidesformel des § 883 ZPO ist gewährleistet, dass der Gläubiger sachdienliche Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen gewinnt und gegebenenfalls anderweitige Vollstreckungsmassnahmen herbeiführen kann (RGSt 39, 42 ff; 46, 140 ff).
  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 542/51

    Rechtsmittel

    Wenn er sich hierüber in einem unverschuldeten Irrtum befindet, ist eine Bestrafung nach § 59 StGB ausgeschlossen; bei schuldhaftem Irrtum kann er nur wegen fahrlässigen Falscheides bestraft werden (RGSt 46, 140; 61, 429, 431; DR 1942, 169 Nr. 3).
  • BGH, 05.08.1954 - 4 StR 353/54

    Rechtsmittel

    Sollte dem Beschwerdeführer auf Grund des Ergebnisses der neuen Hauptverhandlung keine vorsätzliche (oder bedingt vorsätzliche) Eidesverletzung nachzuweisen sein, wird die Strafkammer zu prüfen haben, ob er sich eines fahrlässigen Falscheides (§ 163 StGB) schuldig gemacht hat (RGSt 46, 140, 143 ff).
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