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Rechtsprechung
   RG, 21.11.1912 - I 1029/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,314
RG, 21.11.1912 - I 1029/12 (https://dejure.org/1912,314)
RG, Entscheidung vom 21.11.1912 - I 1029/12 (https://dejure.org/1912,314)
RG, Entscheidung vom 21. November 1912 - I 1029/12 (https://dejure.org/1912,314)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 46, 373
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag - …

    Damit hat die im Gesetz vorgesehene Beratung nach Schluss der Verhandlung stattgefunden Das eingeschlagene Verfahren ist zwar nicht erwünscht, enthält aber keinen Rechtsfehler (RGSt 46, 373; OGHSt 2, 193; BGH NJW 1951, 206).
  • BGH, 11.12.1959 - 4 StR 445/59

    Rechtsmittel

    Ein Zusammenhang zwischen dem Verfahrensfehler und dem Urteil kann insbesondere dann fehlen, wenn die Fortsetzung der Verhandlung der Nachholung einer versäumten Prozeßhandlung diente, z.B. wie hier dem Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes gemäß § 265 StPO (RGSt 43, 51; 46, 373; BGH NJW 1951, 206 Nr. 32).

    Daher kann es auch aus diesem Grunde auf dem Mangel der neuen Beratung nicht beruhen (vgl. RGSt 46, 373, 376).

  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …

    Gegen eine solche Vorberatung bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs keine Bedenken, wenn nur nach der erneuten Hauptverhandlung nochmals beraten und dabei allen Richtern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, ob sich ihre Ansicht geändert habe (RGSt. 46, 373, 375; BGHSt 11, 74, 79; 2 StR 27/54 vom 7.Mai 1954).
  • BVerwG, 20.12.1977 - 1 C 27.77

    Ausweisungsverfügung und Abschiebungsandrohung gegen einen türkischen …

    Das ist in der Rechtsprechung (vgl. RGSt 22, 396, 398; 42, 85 f.; 46, 373 f., BGHSt 19, 156; 24, 170) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]und im Schrifttum anerkannt (…Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO und GVG, 22. Aufl., Bd. III, § 193 GVG Anm. 3 b; Schmidt, Lehrkomm., Teil III, § 193 GVG Anm. 8;… Kleinknecht, StPO, 33. Aufl., § 193 GVG RdNr. 4;… Kleinknecht/Müller, StPO, 4. Aufl., § 193 GVG Anm. 3 a;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 36. Aufl., § 193 GVG Anm. 2;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 193 GVG Anm. A).
  • BGH, 29.01.1954 - 1 StR 329/53
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  • BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60

    Rechtsmittel

    Es wäre ein unnützer Formalismus, bei solcher Sachlage zu verlangen, daß sich das Gericht nochmals zur Beratung zurückziehen müsse (vgl. RGSt 46, 373, 374-375; BGH NJW 1951, 206 Nr. 32;… Kleinknecht/Müller, 4. Aufl., Anm. 1 zu § 260 StPO).
  • BGH, 19.10.1956 - 1 StR 286/56

    Rechtsmittel

    Zur Beratung brauchte sich das Gericht nicht unbedingt in das Beratungszimmer zurückzuziehen (RGSt 42, 85 f; 46, 373 f).
  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 600/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren …

    Wenn die Beweisaufnahme nochmals eröffnet wird, um auf eine etwaige Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts hinzuweisen, so stellt es, zumal wenn hiernach lediglich, die früheren Anträge wiederholt werden, keinen Verfahrensverstoß dar, wenn das bereits beratene Urteil daraufhin nach, vorangegangener geheimer Umfrage - die erkennbar nur das Ziel verfolgt, darüber zu beschließen, ob es bei dem Ergebnis der bisherigen Beratung bleiben soll - verkündet wird (vgl. RGSt 46, 373, 374/375; BGH NJW 1951, 206 Nr. 32; BGHSt 19, 156, 157) [BGH 29.11.1963 - 4 StR 352/63].
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