Rechtsprechung
| RG, 21.01.1913 - II 881/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 46, 408
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 26.03.1954 - 1 StR 161/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamburg, 17.01.1975 - 1 Ss 171/74
Betäubungsmittel; Bestimmung der nicht geringen Menge; Drogeneinnahme mit …
Wenn auch die vom Tatrichter festzustellende tatsächliche Grundlage einer solchen Wertung das Revisionsgericht bindet, so ist doch von diesem zu prüfen, ob die Würdigung des Tatrichters von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist (BGHSt 6, 41 [43] im Anschluß an RGSt 46, 408 ff und 48, 52 ff;… Meyer in LR 22. Aufl., Anm. V 1 zu § 334 StPO ). - BGH, 26.06.1964 - 2 StR 212/64
Rechtsmittel
Denn aus Not im Sinne dieser Vorschrift handelt nur, wer die Tat unter dem Druck wirtschaftlicher Bedrängnis begeht, um ein eigenes dringendes Lebensbedürfnis oder das eines anderen zu befriedigen, das er redlich nicht befriedigen kann (RGSt 46, 387; 46, 408; BGH Urteil vom 19. März 1953 - 5 StR 885/52).
- BGH, 28.04.1955 - 3 StR 107/55
Rechtsmittel
Die Darlegungen der Strafkammer, die diese Frage verneinen, lassen keinen Rechtsfehler erkennen und stehen in Einklang, mit den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Grundsätzen (vgl RGSt 46, 408 ff; 48, 52 ff; BGHSt 5, 263 [264/265]; 6, 41 [43]). - BGH, 12.05.1959 - 1 StR 6/59
Rechtsmittel
Es läßt sich nach den Umständen des Falles aus Rechtsgründen noch nicht beanstanden, daß die Strafkammer die entwendeten Branntweinmengen (jeweils höchstens 1, 4 l) als gering und ihren Preis (höchstens je 16, 80 DM) als unbedeutend angesehen hat, obschon beide Werte hart an der Grenze des Geringen und Unbedeutenden liegen (vgl. z.B. RGSt 46, 408, 409 und 55, 182;… BGH GA 1957, 18). - BGH, 10.04.1959 - 4 StR 102/59
Rechtsmittel
Nach den vom Reichsgericht (RGSt 46, 408, 412) aufgestellten Grundsätzen, denen sich der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. BGHSt 6, 41, 43) [BGH 26.03.1954 - 1 StR 161/53], ist die Feststellung der Geringwertigkeit im wesentlichen Sache des Tatrichters, doch muß er da, wo Bedenken obwalten können, die bei der Prüfung maßgebenden Rechtsgründe angeben. - BGH, 07.06.1957 - 1 StR 197/57
Rechtsmittel
Stehen aber diese beiden Vergehen im Fortsetzungszusammenhang miteinander, so wird zu prüfen sein, ob der Angeklagte im Fall 1) der Entscheidungsgründe wirklich "aus Not" gestohlen hat (RGSt 46, 408; vgl RG JW 1932, 1749 Nr. 35; BGH 5 StR 297/56 vom 14. September 1956 bei Dallinger MDR 1957, 15 zu § 248 a StGB) und ob von einem auf die Erlangung geringwertiger Beute gerichteten Gesamtvorsatz gesprochen werden kann. - BGH, 23.11.1954 - 1 StR 563/54
Rechtsmittel
Der Angeklagte kann hiernach "aus Not", nämlich ernsthafter wirtschaftlicher Bedrängnis, gehandelt haben (RGSt 53, 243; 46, 408), die etwa auch seine Familie betraf.
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