Rechtsprechung
| RG, 23.10.1913 - I 1050/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 47, 340
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
Rechtsmittel
Die Begrenzung der Verabredung von Diebstählen auf eine Gattung von Gegenständen und auf gewisse Gelegenheiten zur Ausführung steht der Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB nicht entgegen, wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs annimmt (RGSt 47, 340; 52, 209, 211; 66, 236, 238 f; BGH 3 StR 279/55 vom 6. Oktober 1955). - BGH, 18.04.1978 - 1 StR 815/77
Verurteilung wegen Bandendiebstahls und wegen versuchten Bandendiebstahls - …
Eine derart allgemein gehaltene Abgrenzung schließt Bandendiebstahl nicht aus (RGSt 47, 340;… BGH, u.a. Urteil vom 22. März 1960 - 1 StR 90/60 - zitiert in LK StGB 9. Aufl. § 244 Rdn. 15). - BGH, 25.04.1967 - 1 StR 123/67
Umfang der gesetzlichen Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitsforschung - …
Der Tatrichter nimmt zu Unrecht an, der Tatbestand des Bandendiebstahls setze voraus, daß sich die Täter für längere Zeit zusammenschließen müßten (vgl. RGSt 9, 296); ebensowenig ist erforderlich, daß sie sich zur Begehung von Diebstählen aller Art verbinden (vgl. RGSt 47, 340, 341). - BGH, 24.11.1953 - 1 StR 412/53
Rechtsmittel
Das bedeutet, daß sich die Täter eine Mehrzahl von Diebstählen (oder Raubtaten) vorgenommen haben, die in ihren Einzelheiten noch nicht bestimmt sind (RGSt 9, 296; 47, 340; 52, 209, 211; 66, 236). - BGH, 27.09.1951 - 3 StR 579/51
Rechtsmittel
Eine Beschränkung auf die Entwendung bestimmter Sachen und eine nachträgliche Ausdehnung auf andere Gegenstände, ist möglich (RGSt 47, 340).
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