Rechtsprechung
| RG, 01.11.1913 - IV 683/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 47, 411
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12
Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)
Hierzu genügt jedoch nicht eine schlichte Information, eine politische Unmutsäußerung oder Provokation oder ein Anreizen im Sinne berechnender Stimmungsmache (so schon RGSt 47, 411 ff. und RGSt 63, 170 ff.). - OLG Oldenburg, 23.10.2006 - 1 Ws 422/06
Veröffentlichung eines auf die Bestrafung einer Person gerichteten Gebets (sog. …
Vielmehr werden auch konkludente, verschleierte oder nur bestimmten Menschengruppen verständliche Formen einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten von dieser Strafrechtsnorm erfasst, vgl. KG, Beschl. Vom 10.10.2001 (Aktz. 1 Ss 118/01); ferner schon RGSt 47, 411, 413). - KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00
Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz
Schon die Formulierung "Aufforderung" fordert mehr als bloße Information (vgl. LG Bremen StV 1986, 439, 441) und auch mehr als lediglich politische Unmutsäußerungen oder Provokation; zu Recht hat schon das Reichsgericht (RGSt 47, 411, 413 und RGSt 63, 170, 173) bloßes Anreizen im Sinne berechnender Stimmungsmache für Straftaten nicht ausreichen lassen.
- OLG Köln, 17.09.1982 - 1 Ss 653/82 'Aufforderung' setzt die erklärte Einwirkung auf einen anderen mit dem erkennbaren Willen des Auffordernden voraus, von diesem ein bestimmt bezeichnetes Tun oder Unterlassen - hier die Begehung von Beförderungserschleichung als rechtswidrige Tat - zu fordern (vgl. RGSt 63, 170 [173]; 47, 411 [413];… v. Bubnoff in LK, 10. Aufl., Rdn. 8, Eser in Schönke/Schröder, 20. Aufl., Rdn. 3, Dreher/Tröndle, 40. Aufl., Rdn. 2, je zu § 111 StGB ), und muß über eine bloße Befürwortung der Tat hinausgehen (dazu BGHSt 28, 314 = NJW 1979, 1556 ).
- BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54
Rechtsmittel
Es kommt nicht darauf an, ob eine solche Aufforderung offen ausgesprochen wird; sie kann auch verschleiert geschehen (vgl. RGSt 47, 411), insbesondere durch Schilderung und Verherrlichung bereits begangener Straftaten. - BGH, 18.04.1962 - 2 StR 644/61
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Sie will also nicht nur einen Reiz zum Handeln erwecken, in dem anderen nur Stimmung für ein bestimmtes Verhalten machen, sondern fordert ein Tun oder Unterlassen und wendet sich deshalb an den Verstand, der von der Richtigkeit und Zweckmäßigkeit des geforderten Verhaltens überzeugt werden soll (RGSt 47, 411, 413; 50, 146, 149; 63, 170, 173).
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