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| RG, 13.11.1914 - I 713/14 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 49, 44
Wird zitiert von ... (4)
- EGMR, 07.03.2019 - 11543/04
CAPOZZI ET AUTRES c. ITALIE
713/14. - BayObLG, 13.04.1995 - 4St RR 65/95 Die bloße Wahrunterstellung, daß ein Zeuge die behauptete Tatsache bekunden wird, erschöpft daher einen Beweisantrag nicht (siehe RGSt 49, 44/46; BGH DAR 1957, 68 bei Martin; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 20; BayObLG …
- BGH, 18.04.1952 - 1 StR 845/51 Dagegen ist weder in der Rechtsprechung des Reichsgerichts noch der des Bundesgerichtshofs bisher verlangt worden, dass die Urteilsgründe sich mit einer Tatsache, deren Wahrunterstellung das Gericht zugesagt hatte, ausdrücklich auseinander zu setzen hätten (vgl. RGSt 49, 44; Urteil des Senats vom 20. November 1951 - 1 StR 300/51, siehe auch Alsberg, Beweisantrag S. 125).
- BGH, 06.12.1956 - 4 StR 365/56
Rechtsmittel
Ob ein Zeuge glaubhaft ist, ob er sichere Beobachtungen über den unter Beweis gestellten Vorgang machen konnte, kann erst nach seiner Vernehmung zuverlässig beurteilt werden, bei der sich das Gericht hierüber durch entsprechende Fragen gemäß § 69 Abs. 2 StPO Gewißheit verschaffen muß (RGSt 49, 44; 51, 3; OGHSt 3, 141, 144; BGH NJW 1952, 191 Nr. 16).
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