Rechtsprechung
| RG, 13.07.1917 - IV 385/17 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 51, 179
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75
Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch
Das war ein als Bereicherung anzusehender, vom Angeklagten erstrebter Vermögensvorteil (vgl. BGH MDR 1954, 16; RGSt 51, 179, 184; 54, 338, 341, 342; 66, 63, 64). - BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57 Das Verheimlichen ist also - ähnlich wie im Falle der Sachhehlerei nach vorherigem Ansichbringen (RGSt 51, 179, 183; vgl. auch RGSt 56, 6, 9) - kein neuer Eingriff in das geschützte Rechtsgut, hier das Interesse der Konkursgläubiger an der vollzähligen Erfassung und Verwertung des pfändbaren Schuldnervermögens.
- BGH, 24.01.1973 - 2 StR 550/72
Gesamtvorsatz - Mißbrauch der Gastfreundschaft - Strafschärfende Umstände - …
Ob insoweit eine weitere Hehlerhandlung tatbestandlich ausgeschlossen ist (so RGSt 1, 279 [281 f]; 50, 194 [197]; 56, 6 [9], 319; 69, 200 f; 72, 380 [382]; BGHSt 23, 36 [38]; ferner BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 -, sowie Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 398, Anm. 21 c und d sowie Anm. 29 a) oder das "Absetzen" als eine mitbestrafte Nachtat anzusehen ist (so RGSt 51, 179 [183]; Dreher, § 259 Anm. 3 A; LK § 259 Rdenr. 22;… Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, § 398 Rdnr. 46), kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
- BGH, 03.06.1975 - 1 StR 228/75
Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Strafbarkeit wegen …
Die Frage kann danach nur sein, ob das Absetzen insoweit als mitbestrafte Nachtat anzusehen ist, an der eine strafbare Beteiligung des Angeklagten F. möglich wäre (so RGSt 51, 179, 183;… Dreher, StGB 34. Aufl. § 259 Anm. 3 A, ebenso für den neuen Rechtszustand in der 35. Aufl. a.a.O.;… LK 9. Aufl. § 259 Rdn. 22;… Franzen/Gast, Steuerstrafrecht, AbgO § 398 Rdn. 46;… § 391 Rdn. 91), oder ob die weitere Begehung des Absetzens in der Person von P. keine tatbestandsmäßige Hehlereihandlung mehr darstellt mit der Folge, daß eine strafbare Teilnahme an ihr nicht möglich wäre (…so Hübner bei Hübschmann/Hepp/Spitaler, AbgO 1.-6. Aufl. § 398 Rdn. 21 c, 29 a m.Nachw., für den neuen Rechtszustand 79. Lfg. § 398 Rdn. 35; BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 3 StR 637/52 RGSt 50, 194, 197; 56, 6, 9; 69, 200, 201). - BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
Rechtsmittel
Einerseits kann danach das blosse Verwahren oder die Übernahme einer Verkaufskommission dieses Merkmal nicht erfüllen (RGSt 51, 179; 55, 58). - BGH, 31.01.1978 - 5 StR 533/77
Voraussetzungen für Hehlerei - Frage einer Vorteilsabsicht beim Ankauf von …
Bereits die Absicherung einer bisher ungesicherten Forderung wird als Vorteil im Sinne des § 259 StGB angesehen (BGH bei Dallinger MDR 1954, 16; BGH 1 StR 264/75 vom 16.09.1975; RGSt 51, 179, 184; 66, 63, 64). - BGH, 16.01.1959 - 4 StR 451/58
Rechtsmittel
Sie hat auch nicht ein Ankaufen oder Zumpfandnehmen wahlweise festgestellt (RGSt 51, 179, 184). - BGH, 16.11.1976 - 1 StR 424/76
Das Merkmal des "Ansichbringens" in Fällen der Eingehung eines …
Beide Fassungen des Gesetzes erfordern die Erlangung eigener Verfügungsgewalt über die vom Vortäter auf rechtswidrige Weise erlangten Sachen mit dessen Einverständnis (RGSt 51, 179, 181; 55, 58; BGHSt 15, 53, 55/56); an dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Täter die Sachen vom Vortäter nur zur Aufbewahrung erhält (BGH bei Dallinger MDR 1958, 13; 69, 723). - BGH, 23.04.1969 - 3 StR 54/69
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls im Rückfall, …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 51, 179, 181; 55, 58und die dort angeführten Entscheidungen), der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH 5 StR 222/57 vom 17. September 1957, angeführt bei Dallinger MDR 1958, 13), ist die bloße Übernahme einer Sache zum Gebrauch noch kein "Ansichbringen" im Sinne des § 259 StGB. - BGH, 07.11.1957 - 4 StR 521/57
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Nun darf nach der bisherigen Ansicht der Rechtsprechung die Beweisregel nicht zur Begründung des bedingten Vorsatzes verwendet werden ( BGH 4 StR 891/55 vom 6. Mai 1954), während anderseits das Wissen und Annehmenmüssen nebeneinander oder wahlweise festgestellt werden darf, oder endlich das Annehmenmüssen hilfsweise gegenüber dem direkten oder bedingten Hehlereivorsatz (RGSt 51, 179, 180 ; 55, 204 bis 206, 208 oben). - BGH, 19.12.1956 - 2 StR 556/56
Rechtsmittel
- BGH, 20.09.1955 - 5 StR 357/55
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1953 - 1 StR 697/52
Rechtsmittel
- BGH, 12.06.1968 - 2 StR 79/68
Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei - Möglichkeit einer Wahlfeststellung
- BGH, 06.06.1955 - 3 StR 124/55
Rechtsmittel
- BGH, 06.11.1963 - 2 StR 361/63
Ablehnung der Aussetzung der Verhängung einer Strafe zur Bewährung wegen einer …
- BGH, 16.06.1955 - 4 StR 184/55
Rechtsmittel
- BGH, 26.11.1953 - 3 StR 339/53
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