Rechtsprechung
| RG, 09.07.1918 - II 264/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 52, 203
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96
Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei …
In dem Zusammenwirken von Vortäter und Hehler besteht der innere Zusammenhang mit der Vortat, der nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 33, 50, 52; 27, 45 f.; 10, 151, 152; 7, 134, 137; RGSt 57, 203, 204; 55, 58 ; 54, 280, 281; 52, 203; 35, 278, 281; 20, 209, 210; 1e, 303) und herrschender Ansicht im Schrifttum (…vgl. - jeweils m.w.N. Ruß in LK StGB 11. Aufl. § 259 Rdn. 17;… Stree aaO 5 259 Rdn. 42;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. 5 259 Rdn. 16;… Lackner StGB 21. Aufl. § 259 Rdn. 10) für die Hehlerei in allen ihren Begehungsformen - auch für das Sich-Verschaffen - erforderlich ist (…a.A. Samson in SK-StGB 5 259 Rdn. 33; Roth JA 1988, 193, 206; RGSt 44, 249, 251 (für das Mitwirken zum Absatz); Hruschka JR 1980, 221 (für das Sich-Verschaffen)). - BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland …
Es folgt dabei ersichtlich der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, nach der hehlerischer Erwerb die Übertragung der Verfügungsgewalt vom Vortäter auf den Hehler voraussetzt, wobei die Begründung bloßer Mitverfügungsbefugnis ausreichen soll (RGSt 39, 308; 52, 203; BGHSt 33, 44, 46; BGH, Beschl. vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79). - BGH, 22.06.1960 - 2 StR 192/60
Unzulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf einen Teil der Tat oder …
Das ist in der Rechtsprechung vor allem für die Fälle des Erwerbs durch den Gewerbegehilfen mit nachträglicher Billigung des Geschäftsherrn und der Duldung des Verbrauchs oder der Verwendung gestohlener Gegenstände im Haushalt durch den Haushaltungsvorstand anerkannt (vgl. BGHSt 5, 47, 49 [BGH 22.10.1953 - 4 StR 112/53] mit Nachweisen; früher schon RGSt 52, 203; 55, 220; 56, 335). - BGH, 13.07.1954 - 1 StR 736/53
Rechtsmittel
So wird der Begriff des Ansichbringens für die gewöhnliche Hehlerei nach § 259 StGB in ständiger Rechtsprechung ausgelegt (RGSt 52, 203 f; 64, 21 ff mit weiteren Nachweisen; BGHSt 5, 47, 49 f); für § 18 UnedMetG gilt nichts anderes. - BGH, 21.04.1955 - 4 StR 7/55
Rechtsmittel
Denn hierzu genügt jedes Verhalten, das die Unterwerfung unter die eigne Verfügungsgewalt, sei es auch durch ein der Tätigkeit anderer hinzutretendes Tun oder Unterlassen, zum Ausdruck kommt (RGSt 52, 203).
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