Rechtsprechung
| RG, 07.09.1918 - IV 749/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 52, 240
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85
Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins - …
Dahinstehen kann, ob die noch unausgefüllten Führerscheinformulare, solange sie in der für die Erteilung von Fahrerlaubnissen zuständigen Behörde zur amtlichen Verwendung aufbewahrt werden, ebenso wie Brennstoffe, Formblätter und Schreibmaterial (vgl. BGHSt 18, 312 mit Rechtsprechungsnachweisen; RGSt 52, 240 mit weiteren Hinweisen; BGH bei Herlan MDR 1955, 527/528), nicht den "Gegenständen in amtlichem Verwahrungsbesitz", sondern denen des "allgemeinen Amtsbesitzes" zuzurechnen sind, die dem Anwendungsbereich der Strafvorschrift gegen Verwahrungsbruch entzogen sind. - BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63
Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von …
Das hat die Rechtsprechung stets für Sachen angenommen, die einer Behörde zum Gebrauch oder Verbrauch im Amte zugewiesen sind wie z.B. Brennstoffe (RGSt 51, 226), Formblätter und anderes Schreibmaterial (RGSt 24, 385; 72, 172; RG HRR 1937, 608), Einrichtungsgegenstände einer Amtsstelle und Werkzeug zur Erfüllung ihrer Aufgaben (RGSt 52, 240), Benzinmarken (BGHSt 4, 236, 241) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]. Auch zur Veräußerung oder zur Vernichtung bestimmte Gegenstände betrifft § 133 StGB nicht (RGSt 63, 31, 33; BGHSt 9, 64). - BGH, 21.02.1956 - 2 StR 232/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.06.1955 - 1 StR 42/55
Rechtsmittel
So sind insbesondere nicht verwahrt die von der Behörde selbst zu verbrauchenden Gegenstände (vgl RGSt 51, 226; 52, 240).
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