Rechtsprechung
| RG, 30.06.1919 - I 190/19 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 30.06.1919 - I 190/19
- RG, 21.02.1920 - I 190/19
Papierfundstellen
- RGSt 53, 124
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60
Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels - Gebührenpflicht für Strafsachen
Sein Gegenstück ist, daß der Einziehungsbeteiligte seine Auslagen selbst tragen muß, auch wenn er mit seinem Rechtsmittel durchdringt; denn die Möglichkeit der Auslagenerstattung aus der Staatskasse räumt das geltende Gesetz nur dem Beschuldigten ein, nach feststehender Rechtsprechung nicht auch dem Einziehungsbeteiligten (§ 473 Abs. 1 Satz 2, § 467 Abs. 2 StPO; RGSt 22, 351, 353; 53, 124; BGHSt 13, 32, 41; 14, 391). - BGH, 03.07.1952 - 3 StR 543/51
Rechtsmittel
Die Einziehungsbeteiligten sind, wie in Schrifttum und Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, keine Angeschuldigten im Sinne des § 467 Abs. 2 StPO (vgl RGSt 22, 351 [353]; 53, 124 [127]). - BGH, 02.12.1955 - 1 StR 237/55
Rechtsmittel
Die Einziehungsbeteiligten haben die ihnen erwachsenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen, da sie weder Angeschuldigte noch Beschuldigte im Sinne der §§ 467 Abs. 2, 473 Abs. 1 Satz 2 StPO sind (BGH 4 StR 150/53 vom 12. November 1953; RGSt 22, 351, 353 f; 53, 124, 127;… BayObLG St NF Bd. 3, S. 58).
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