Rechtsprechung
| RG, 04.04.1919 - IV 986/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 53, 226
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53
Rechtsmittel
Dabei ist für den Fall, dass strafbare Verstösse gegen die Buchführungspflicht festgestellt werden sollten, darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Verstösse, mögen sie nun vorsätzlich oder fahrlässig begangen sein, eine gesetzliche Einheit und damit eine strafbare Handlung bilden, weil sie in ihrer Gesamtheit die Buchführung unordentlich machen (BGHSt 3, 23 [26/27]; RGSt 53, 226 [277]).Bei fahrlässiger Begehung würde es schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil zum fortgesetzten Verbrechen nach seinem Begriffe Vorsatz - und zwar "Gesamtvorsatz" - gehört (BGH 2 StR 229/52 vom 24. Juni 1952 = LM Vorb z. StGB § 73 - Fortsetzungszusammenhang - [4] = JR 1952, 445; RGSt 53, 226 [227]).
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